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Formular Nr. 6 (§ 7).
Ubersicht
über die Ergebnisse der Kostenerhebung bei dem Reichsgerichte.
I. Dic Solleinnahme aus dem Rechnungsjahr 19 beträgt nach dem Solleinnahmebuche bei dem
Reichsgerichte von Nr. 1 bis Nr. einschließlich . . . . . . . . . . . . . . .. A Pf.
Dazu die Einnahmereste aus dem vorigen Jahre nach dem Aus—
zug fr 19090909090909099 . .. . . . . . .. # Pf.
Gesamt-Solleinnahme . A Pf.
davon sind niedergeschlagen nach der Niederschlagungsliste bei dem
Reichsgerichte von Nr. 1 bis Nr. einschließlich .. . . . . . . . . . . . . .. A Pf.
nach deren Abzug bleibt Solleinnahme . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. AM Pf.
Die wirkliche Einnahme beträgt nach dem mit dem Gegenbuch
übereinstimmenden, mit Nr. abschließenden Einnahmebuche . M Pf.
Am Schlusse des Rechnungsjahrs 19 bleibt Einnahmerest. A Pf.
II. Von der Isteinnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 4 Pf.
sind zurückgezahlt nach der Nachweisung über zurückgezahlte Kosten= und
Vorschußbeträge von Nr. 1 bis Nr. einschließlich. . . . . . .. . . ... MA Pf.
bleibt eine Reineinnahnie von . . . . AMA Pf.
Die Ubereinstimmung dieser Aufstellung mit den geführten Büchern und daß letztere vorschrifts-
mäßig abgeschlossen, geprüft und mit dem Prüfungsvermerke versehen sind, wird hierdurch pflichtmäßig
bescheinigt.
Leipzig, den 19
(Unterschrift der mit der Führung des Solleinnahmebuchs und mit der rechnerischen Prüfung beauftragten Beaniten
Vorstehende Dienstanweisung, die der Bundesrat in der Sitzung vom 13. März d. J. beschlossen
- -. . H-- »« 21. Juni 1879 » » » .
hat und die an die Stelle der Dienstanweisung vom F. duli 1887 (Zentralblatt für das Deutsche Reich
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S. 300), tritt, wird hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 13. März 1913.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Lisco.