Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Anlage 2 
(S. Bfr. O. J 8, 10). 
Anweisung 
für die Prüfung und Verwendung der zur Vergällung von Salz bestimmten Stoffe. 
Vorbemerkung. 
Die Prüfungen zu Nr. 2 (Ammoniakflüssigkeit), 8 (Eisenoryd), 13 (Kaliumpermanganat), 
29 (Schwefelsäure), 30 (Seifenpulver) und 31 (Soda) sind unmittelbar nach jeder Lieferung der Ver- 
gällungsmittel auszuführen. Sie sind vor jeder Vergällung zu wiederholen, falls die Mittel nicht 
nach der erstmaligen Untersuchung unter amtlichen Verschluß genommen worden sind. Die Prüfungen 
zu Nr. 2 und 31 sind auf jeden Fall zu wiederholen, wenn seit der vorhergehenden Untersuchung ein 
Monat verflossen ist. Die übrigen Prüfungen sind in Zweifels= oder Verdachtsfällen und sonst von 
Zeit zu Zeit anzustellen. Die für die Prüfungen zu Nr. 8 (Eisenoryd), Nr. 17 (Mennige) und Nr. 28 
(Schmalte) erforderlichen Vergleichsmuster werden von Amts wegen jährlich frisch geliefert. 
Sofern Vergällungsmittel nach der Untersuchung nicht sofort verbraucht werden, sind sie so zu 
lagern, daß eine Veränderung ihrer Beschaffenheit vermieden wird, insbesondere müssen sie gegen 
Feuchtigkeit geschützt sein. 
Bei Braunkohlenmehl, Braunstein, Holzkohlenpulver, Kienruß, Ruß, Steinkohlenmehl und Torf- 
mehl ist darauf zu achten, daß diese Stoffe in einer Beschaffenheit zur Verwendung kommen, daß dem 
Salze durch ihre Zumischung eine gleichmäßige schmutzige Farbe erteilt wird. Ruß, der zur voll- 
ständigen Vergällung verwendet wird, muß mit dem Salze fein vermahlen werden. 
Für die Prüfungen sind eine Hornschalenwage für 200 g Belastung, ein Gewichtssatz von 
100 x, ein Wasserbad auf Dreifuß, eine Lampe oder ein Gasbrenner, einige Proberöhren, Bechergläser 
und Porzellanschalen, ein in cem geteilter Meßzylinder von etwa 100 cem Inhalt, eine in zehntel ccm 
geteilte Bürette von etwa 30 bis 50 cem Inhalt, ein Literkolben mit Marke, einige Pipetten, Flaschen, 
Glasstäbe sowie die nachstehend aufgeführten Reagenzien erforderlich: 
Alkohol, 
Ammoniakflüssigkeit, 
Baryumnitratlösung (5 g Baryummitrat in 95 cem Wasser aufgelöst; giftig!), 
Bleiacetatlösung (10 g Bleizucker und 90 cem Wasser, nach Bedarf zu filtrieren; giftig?!), 
Essigsäure, konzentriert (mit einem Säuregehalt von 96 v. H.), 
Ferro-Ammoniumsulfat (Mohrsches Salz), 
Kaliumjodidlösung (5 g Kaliumjodid in 95 cem Wasser gelöst), 
Lackmuspapier, rot und blau, 
Methylorangelösung (1g Methylorange in 1 Liter Wasser gelöst), 
Natriumchlorid (Kochsalz), 
Natronlauge (Vorsichtt), 
Normalalkalilauge (Normalkalilauge), enthält 56 g Kalihydrat in einem Liter, 
Normalschwefelsäure, enthält 49 g wasserfreie Säure in einem Liter, 
Phenolphthaleinlösung (1g in 100 cem Branntwein von 70 Gewichtsteilen Alkohol 
elöst), 
Quecksilberchloridlösung (giftig) (58g Quecksilberchlorid in 95 gx Wasser gelöst), 
Salpetersäure (20 ccm Salpetersäure von der Dichte 1/ mit 80 cem Wasser; Vorsicht) 
Salzsäure (50 cem Salzsäure von der Dichte 1,124 mit 50 cem Wasser; Vorsichtl), " 
Schwefelsäure (10 cem konzentrierte Schwefelsäure und 100 cem Wasser. Die Schwefel- 
säure ist langsam in das Wasser einzugießen; Vorsicht.), 
Silbernitratlösung (5 g Silbernitrat in 85 g Wasser gelöst; giftig!), 
Zinkblech. 
Unter Wasser im Sinne dieser Anweisung ist stets destilliertes Wasser zu verstehen.
	        
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