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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
—
Zu betiehen durch alle Postanstalten und hHFuchhandlungen.
XLI. Jahrgang. Gerlts, Freitag, den 4. April 1913. Nr. 17.
Ianhert= 1. Abnsulatwesen: Ernennungen; — Ermachti- Ausführung des Aruitel 7 8 Abs. 2 des deutsch-
gungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen . kommens über Arbeiterversicherung vom
Seite 463 u ...........
2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen der Amtlichen Liste ver Rkrtung won der Verfcherungeofich nach 8 1262
* tbeutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen 5. Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande
und den Geschäftsbezirken der Erbschaftssteuerämter
3. Post= und Telegraphenwesen: Ausdehnung des Geltunge-
und der Oberbehorden
bereichs der Ortstape auf Nachbarpostorte 1464 Ernennung zweier Stationskontrolleure zu ocer-
4. Versicherungswesen: Ortliche Zustandigkeit und die Be- Zollrevisoren 467
zirke der italienischen Konsularbehörden für das deutsch- Verzeichnis der Vergallungemittel für Essigsäure 468
italienische Abkommen über Arbeiterversicherung vom 6. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
81. Juli 1912 ... 465 Reichsgebiete .. ..... 468
1. Kon fulat wesen.
Seine Mcjestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann H. A. Lerchen zum Konsul
in East London (Britisch Südafrika) zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Ernst Neuenhofer zum
Konsul in Karächi (Ostindien) zu ernennen geruht.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Generalkonsuls in Rio de Janeiro beauftragten Konsul
von der Heyde ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des
Kaiserlichen Generalkonsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbessälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Ronsul Freiherrn von Stein in Porto Alegre ist auf Grund des § 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige
Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konfuls in Rio Grande do Sul beauftragten Konsul
Freiherrn von Stein ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk
des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbe-
älle von solchen zu beurkunden.
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