Das Ende der Revolutionszeit. 253
dienstbar zu machen im Begriff war, hatte der gewaltsame Gegenstoß einer
hierdurch in ihren Rechten verkürzten Besitzmasse, des Kapitalismus, sich durch
die Revolution in den völligen Besitz der Staatsgewalt gesetzt. Alle gesetz—
geberischen Maßregeln der Jahre 1848 bis 1850 dienten dem gesellschaft—
lichen Interesse des Kapitalismus. Die Bildung des Parlaments schien ihm
für immer einen maßgebenden Einfluß auf die Centralverwaltung zu sichern,
damit war ihm das ganze Beamtentum unbedingt untergeben. Das Beamtum
führte aber doch nur die allgemeine Landesverwaltung und auch
diese meist nicht in der untersten Instanz. Die neue Gemeinde-, wie die
Kreis-, Bezirks= und Provinzialordnung verdrängte den Großgrundbesitz zu
Gunsten des Kapitalismus in der Verwaltung der einzelnen Ortschaften
und der Kommunalverbände, die Gerichtsverfassung wurde umgestaltet nach
den Ideen des Kapitalismus, Grund und Boden so viel als möglich
mobilisiert.
Die oft und lang ersehnte Teilnahme am Staate war dem Kapitalbesitze
in vollem Maße zu teil geworden, ja mehr als dies, er hatte die
Staatsgewalt völlig unterjocht und in seinem Besitze. Und doch war dieser
Besitz ein sehr unsicherer. Außer ihr selbst drohte der siegreichen
liberalen Partei kein Feind. Sie hatte allerdings den Sieg errungen durch
Gewalt und infolge der Schlaffheit und des inneren Zwiespaltes des bisher
herrschenden Beamtentums. Gleichwohl konnte ihr die Macht nicht wieder
durch Gewalt verloren gehen. Denn indem sie die ganze Centralverwaltung
beherrschte, war ihr auch das Heer unterthan.
Aber der Sieger war in sich selbst zerfallen. Nicht allein der Kapitalismus
hatte den Sieg errungen, die physische Gewalt der Revolution war
fast ausschließlich durch die besitzlosen Massen der großen Städte vertreten
worden. Tauchte doch zu jener Zeit in der Frankfurter Nationalversammlung
zuerst das geflügelte Wort von den Bassermannschen Gestalten Berlins auf.
Diese Besitzlosen verlangten jetzt ihren Anteil an der Beute und sahen ebenso
scheel auf die neuen Gewalthaber aus dem Kapitalistenstande wie auf die
früheren herrschenden Klassen. Ein großer Teil des Kapitalismus empfand
die Lockerung aller staatlichen Bande schmerzlich und sehnte sich zurück nach
der Ordnung, die ihm Leben und Eigentum gewährleistete.
So erschlaffte die Kraft des revolutionären Impulses. Die alten von
der Herrschaft zurückgedrängten Besitzmassen regten sich von neuem. In dem
größten Teile der östlichen Provinzen war aber die mächtigste Gesellschaftsklasse
noch immer der Großgrundbesitz, der jetzt seine verlorene Stellung
wiederzugewinnen suchte. Der großen Masse, die sich vom Liberalismus
abwandte, erschien die Interessenvertretung des Großgrundbesitzes, die konser-