Volltext : Geschichte des Preußischen Verwaltungsrechts. 3. Band. (3)

Das  Ende  der  Revolutionszeit.  253

dienstbar  zu  machen  im  Begriff  war,  hatte  der  gewaltsame  Gegenstoß  einer
hierdurch  in  ihren  Rechten  verkürzten  Besitzmasse,  des  Kapitalismus,  sich  durch
die  Revolution  in  den  völligen  Besitz  der  Staatsgewalt  gesetzt.  Alle  gesetz—
geberischen  Maßregeln  der  Jahre  1848  bis  1850  dienten  dem  gesellschaft—
lichen  Interesse  des  Kapitalismus.  Die  Bildung  des  Parlaments  schien  ihm
für  immer  einen  maßgebenden  Einfluß  auf  die  Centralverwaltung  zu  sichern,
damit  war  ihm  das  ganze  Beamtentum  unbedingt  untergeben.  Das  Beamtum
  führte  aber  doch  nur  die  allgemeine  Landesverwaltung  und  auch
diese  meist  nicht  in  der  untersten  Instanz.  Die  neue  Gemeinde-,  wie  die
Kreis-,  Bezirks=  und  Provinzialordnung  verdrängte  den  Großgrundbesitz  zu
Gunsten  des  Kapitalismus  in  der  Verwaltung  der  einzelnen  Ortschaften
und  der  Kommunalverbände,  die  Gerichtsverfassung  wurde  umgestaltet  nach
den  Ideen  des  Kapitalismus,  Grund  und  Boden  so  viel  als  möglich
mobilisiert.

Die  oft  und  lang  ersehnte  Teilnahme  am  Staate  war  dem  Kapitalbesitze
  in  vollem  Maße  zu  teil  geworden,  ja  mehr  als  dies,  er  hatte  die
Staatsgewalt  völlig  unterjocht  und  in  seinem  Besitze.  Und  doch  war  dieser
Besitz  ein  sehr  unsicherer.  Außer  ihr  selbst  drohte  der  siegreichen
liberalen  Partei  kein  Feind.  Sie  hatte  allerdings  den  Sieg  errungen  durch
Gewalt  und  infolge  der  Schlaffheit  und  des  inneren  Zwiespaltes  des  bisher
herrschenden  Beamtentums.  Gleichwohl  konnte  ihr  die  Macht  nicht  wieder
durch  Gewalt  verloren  gehen.  Denn  indem  sie  die  ganze  Centralverwaltung
beherrschte,  war  ihr  auch  das  Heer  unterthan.

Aber  der  Sieger  war  in  sich  selbst  zerfallen.  Nicht  allein  der  Kapitalismus
  hatte  den  Sieg  errungen,  die  physische  Gewalt  der  Revolution  war
fast  ausschließlich  durch  die  besitzlosen  Massen  der  großen  Städte  vertreten
worden.  Tauchte  doch  zu  jener  Zeit  in  der  Frankfurter  Nationalversammlung
zuerst  das  geflügelte  Wort  von  den  Bassermannschen  Gestalten  Berlins  auf.
Diese  Besitzlosen  verlangten  jetzt  ihren  Anteil  an  der  Beute  und  sahen  ebenso
scheel  auf  die  neuen  Gewalthaber  aus  dem  Kapitalistenstande  wie  auf  die
früheren  herrschenden  Klassen.  Ein  großer  Teil  des  Kapitalismus  empfand
die  Lockerung  aller  staatlichen  Bande  schmerzlich  und  sehnte  sich  zurück  nach
der  Ordnung,  die  ihm  Leben  und  Eigentum  gewährleistete.

So  erschlaffte  die  Kraft  des  revolutionären  Impulses.  Die  alten  von
der  Herrschaft  zurückgedrängten  Besitzmassen  regten  sich  von  neuem.  In  dem
größten  Teile  der  östlichen  Provinzen  war  aber  die  mächtigste  Gesellschaftsklasse
  noch  immer  der  Großgrundbesitz,  der  jetzt  seine  verlorene  Stellung
wiederzugewinnen  suchte.  Der  großen  Masse,  die  sich  vom  Liberalismus
abwandte,  erschien  die  Interessenvertretung  des  Großgrundbesitzes,  die  konser-