Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
In Berlin= Pankow ist unter gleichzeitiger Aufhebung des bisherigen Zollamts 1 ein Haupt- 
zollamt mit der Bezeichnung „Hauptzollamt Berlin-Pankow“ errichtet worden. 
Dem neuen Hauptzollamt sind unterstellt: das Zollamt 1 Berlin- Plötzensee und die Brannt- 
weinabfertigungsstelle Reinickendorf Ostdeutsche Spritfabrik in Berlin-Reinickendorf, beide bisher zum 
Hauptzollamt Charlottenburg gehörig. 
Ferner sind ihm folgende Befugnisse erteilt: 3, 4, 8, v, 10, 12, 13, 15 bis 23, 26 bis 30, 
35 bis 40, 49 bis 58, 59 bis 61, 63, 64, 67 bis 75; Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, 
Branntwein-, Salz., Tabak- und Zuckerbegleitscheinen 1 und II; Ausfertigung und Erledigung von 
Leuchtmittelbegleitscheinen; Ausfertigung von Zigaretten= und Schaumweinbegleitscheinen; Erledigung 
von Essigsäurebegleitscheinen; Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Essigsäure; 
Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Ausfertigung von Musterpässen über 
Gegenstände des freien Verkehrs; Abfertigung von Bier, Branntwein und Branntweinerzeugnissen, 
Kakaowaren, nicht unter stehender Kontrolle eingesalzenen Gegenständen, Tabak und zuckerhaltigen 
Waren zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung; Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge 
nach Nr. S## und 85 des Tarifs zum Reichsstempelgesetze; Erhebung von Ubergangsabgaben sowie 
Ausfertigung und Erledigung von llbergangsscheinen über alle hier in Betracht kommenden Waren. 
Die Salzabfertigungsstelle in Kalk im Bezirke des Hauptzollamts Göln Apostelnkloster führt 
fortan die Bezeichnung „Salzabfertigungsstelle Cöln. Kalk“. 
Den Zollämtern I Mülheim a. Ruhr Stadt, Oberhausen, Velbert und Werden im Bezirke 
des Hauptzollamts Essen ist die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach 
Nr. 8à des Tarifs zum Reichsstempelgesetze, dem Zollamt ! Remscheid im Bezirke des Hauptzollamts 
Solingen die Befugnis zur Erledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen erteilt worden. 
Den Zollämtern 1 Berlin Packhof Nordhalle und Packhof Südhalle im Bezirke des Haupt- 
zollamts Berlin Packhof ist die Befugnis 5 entzogen worden. 
Königreich Sachsen. 
Erteilt: 
dem Nebenzollamte Leisnig im Bezirke des Hauptzollamts Grimma die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen I über die unter Einzelverschluß an Handelsgärtner in Leisnig ein- 
gehenden Sendungen lebender Pflanzen der Tarifnummer 38, sowie die Befugnis zur Abfertigung 
der mit Begleitschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Sendungen solcher Pflanzen; 
dem Nebenzollamte Rochlitz im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig lI die Befugnis zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz. 
(Großherzogtum Mecklenburg Schwerin. 
Die Zollerpedition am Bahnhof Rostock im Bezirke des Hauptzollamts gleichen Namens (in 
Amterverzeichnis irrtümlich als „Zollabfertigungsstelle a. Bhf.“ aufgeführt) hat die Bezeichnung „Zoll- 
abfertigungsstelle am Güterbahnhof Rostock“ erhalten. 
Dem Hauptzollamt Rostock ist die Befugnis 18 erteilt worden. 
Herzogtum Sachsen-Altenburg. 
Dem Hauptzollamt Altenburg ist die Befugnis zur Abfertigung des Waren= Ein= und Aus- 
ganges im Eisenbahnverkehre (§§ 63 und 66 bis 71 V. Z. G.) entzogen worden. 
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Dem Bezirkszollamte Gotha ist die Befugnis zur Abfertigung des Waren-Ein= und Ausganges 
im Eisenbahnverkehre (§§ 63 und 66 bis 71 V. Z. G.) entzogen worden.
	        
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