Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Hankau beschäftigten Vizekonsul Foerster ist auf Grund des 
8 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die 
Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vor- 
zunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Konsul Grouven in Curitiba ist auf Grund des §5 1 des Gesetzes vom 4. Mai 
1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehrigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu be- 
urkunden. 
Dem mit der Führung der Geschäfte der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bangkok beauftragten Kaiser- 
lichen Vizekonsul Remy ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 
§ 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet des Königreichs Siam die Ermächtigung 
erteilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Jerusalem beschäftigten Kanzlerdragoman Schmidt ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Fe- 
bruar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze be- 
findlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu be- 
urkunden. 
Dem Generalkonsul der Republik Panama in Hamburg, Federico Boyd ir., ist das Exequatur 
namens des Reichs erteilt worden. 
Dem Konsul von Haiti in Altona, Ludovic Pagenstecher, ist namens des Reichs das Exequatur 
erteilt worden. 
 
	        
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