Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
   
Reichsamt des Innern. 
  
  
Dn beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
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XLI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Mai 1913. Nr. 26. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermachtigungen zur Vornahme für die Zeit vom 1. April 1913 bis zum  Schlusse des 
von Zivilstandshandlungen. — Exequaturerteilungen: Monats April 1913 527 
Entlassung . Seite 525 3. Militärwesen: Ermächtigungen zur Ausstellung ärztlicher 
2. Finanzwesen: Übersicht der Einnahmen an Zöllen, Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichti gen 
Steuern und Gebühren fur die Zeit vom 1. Aprii 1913 Deutschen in Spanien oder in Portugal und Erlöschen 
bis zum Schlusse des Monats April 1913. 526 einer Ermachtigung für den Konsulatsbezirk Malaga 527 
Nachweisung von Einnahmen der Reichs-Post-- und 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung Reichsgebiete 528 
  
1. Kon sulatwesen. 
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Tsinanfu beschäftigten Dolmetscheraspiranten Balser ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die 
Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs 
angehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vor- 
zunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai beschäftigten Vizekonsul TKreusch von 
Buttlar ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Cesetzes 
vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem 
Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen 
zu beurkunden. 
Den Konsuln von Bolivien in Frankfurt a. M., Düsseldorf und Bonn, Eduard Engler, 
Franz Kürten und Friedrich von Schulz Hausmann, ist namens des Reichs das Exequatur 
erteilt worden. 
Dem brasilianischen Generalkonsul in Hamburg, Joso Carlos da Fonseca Pereira Pinto, ist 
namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Frederik de Wit in Terschelling ist die erbetene Entlassung aus dem 
Reichsdienst erteilt worden. 
  
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