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Muster 3.
Direktivbezirk (6 3 der Bestimmungen
über die Statistik.)
Betriebsjahr 19
Die in Betrieb gewesenen Bremereien nach Menge und Art des erzeugten
Pranntweins und nach der Art der Fetstellung seiner Menge.
Anleitung zum Chebrauch.
1. Brennereien, die aus verschiedenen Stoffen Branntwein erzeugt haben, find in der Spalte für den Stoff nach-
zuweisen, aus welchem die größere Alkoholmenge erzeugt worden ist. Indessen find solche Brennereien, bei denen die von
Stofbesitzern unter eigener Anmeldung des Betriebs (B. O. § 85)] oder im Zwischenbetriebe (B. O. 5 6) hergestellten Alkohol-
mengen überwiegen, oder die nur von Stoffbesitzern oder im Zwischenbetriebe benutzt worden find, bei der Brennerei-
gattung nachzuweisen, zu der sie nach ihrem sonstigen Betriebe gehören oder zuletzt gehört haben.
2 Als Abfindungsbrennereien sind nur die Brennereien nachzuweisen, welche während des ganzen
Betriebsjahrs der Abfindung unterworfen waren. Brennereien, die zeitweise auf einen bestimmten Abgabenbetrag, zeit-
weise auf die Mindestmenge des zur Absertigung vorzuführenden Alkohols (z. B. für die Dauer der Verarbeitung von
Rückständen von der Bierbereitung) abgefunden waren, sind in der Spalte für die Abfindungsform nachzuweisen, welche
auf den größeren Teil der Alkoholerzeugung angewendet worden ist.
3. Als Hefenbrennereien sind alle in Verbindung mit Hesengewinnung betriebenen Brennereien aufzuführen,
auch die, in welchen nur während eines Teiles des Betriebsjahrs Hefe gewonnen worden ist. Ebenso find als Brennereien,
die Hefe nach dem Würzeverfahren (Lüftungsverfahren) hergestellt haben, alle Brennereien zu behandeln, die — wenn auch
nur zeitweise — Hefe nach diesem Verfahren gewonnen haben.
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