Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Landwirt- Drennreien. die gleichgestellte Brennereien. Brennereien, C 
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B. Erzengung der Brennereien, deren von der Vergällungspflicht befreite Alkoholmenge wegen Herstellung 
von gebrauchsfertigem Trinkbrauntweine von nicht mehr als 50 Gewichtsprozent Alkoholgehalt nud 
eigenen Vertriebs auf mehr als.. Sundertteile ibrer innerhalb des Durchschnittsbrandes hergestellten 
Erzengung festgesetzt ist. 
1. Als befreit von der Vergällungspflicht abgefertigt. 
2. Als der Vergällungspflicht unterliegend abgefertigt. 
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c.ErzeugungderBreuuereieu,derenvvudetderqälluugspflichtbefreiteUlkvhvlmeugcauL..Huupekx- 
teile ihrer innerhalb des Durchschnittsbrandes hergestellten Erzengung festgesetzt ist. 
1. Als befreit von der Vergällungspflicht abgefertigt. 
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2. Als der Bergällungspflicht unterliegend abgefertigt. 
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D. Erzeugung der Brennereien, deren gesamte Erzengung vollständig zu vergällen ist. 
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E. Die von der Vergällungspflicht befreite Alkoholmenge beträgt bei vollständiger Ausuntung des 
Durchschnittsbrandes: 
1. Für die unter B bezeichneten Brennereien. 
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2. Für die unter C bezeichneten Brennereien. 
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