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· Gewerbliche Den Obstbrennereien Darunter
Landwirt- Drennreien. die gleichgestellte Brennereien. Brennereien, C
i * - · Utah-· landwirtschaft- ·
gchaftelxcke zeugtnquhaupb die Branntwein erzeugt haben gefunden * gewerbliche
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Branntwein « bren- Rückstanden nereieumsSKülein-
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B. Erzengung der Brennereien, deren von der Vergällungspflicht befreite Alkoholmenge wegen Herstellung
von gebrauchsfertigem Trinkbrauntweine von nicht mehr als 50 Gewichtsprozent Alkoholgehalt nud
eigenen Vertriebs auf mehr als.. Sundertteile ibrer innerhalb des Durchschnittsbrandes hergestellten
Erzengung festgesetzt ist.
1. Als befreit von der Vergällungspflicht abgefertigt.
2. Als der Vergällungspflicht unterliegend abgefertigt.
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c.ErzeugungderBreuuereieu,derenvvudetderqälluugspflichtbefreiteUlkvhvlmeugcauL..Huupekx-
teile ihrer innerhalb des Durchschnittsbrandes hergestellten Erzengung festgesetzt ist.
1. Als befreit von der Vergällungspflicht abgefertigt.
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2. Als der Bergällungspflicht unterliegend abgefertigt.
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D. Erzeugung der Brennereien, deren gesamte Erzengung vollständig zu vergällen ist.
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E. Die von der Vergällungspflicht befreite Alkoholmenge beträgt bei vollständiger Ausuntung des
Durchschnittsbrandes:
1. Für die unter B bezeichneten Brennereien.
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2. Für die unter C bezeichneten Brennereien.
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