Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 619 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
Du betiehen durch alle Vostanstalten und Luchhandlungen. 
XLI. Jahrgang. Berlin, Sonnabend, den 21. Juni 1913. Nr. 32. 
Inhalt: Post= und Telegraphenwesen: Anweisung für den Funkentelegraphendintt Seite 619 
  
  
  
  
  
Post= und Telegraphenwesen. 
Pekanntmachunnug. 
Die „Anweisung für den Funkentelegraphendienst“, veröffentlicht durch das Zentralblatt für 
das Deutsche Reich vom Jahre 1909 (S. 753), wird mit Wirkung vom 1. Juli 1913 ab durch die 
nachstehende Anweisung ersetzt. 
Berlin, den 15. Juni 1913. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kraetke. 
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