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Berrechnung bis zur Küstenstation,
a) wenn das b) wenn das -
Telegramm aus Telegramm aus zwischen Kusten-
dem Lande einem anderen und Bemerkungen
der Küstenstation Lande Vordstation
herrührt
6
3. Bordgebühren für Privat= — # Werden dem Auf-EWerden der Beftim- die Bordgebühren für die ½
telegramme und fur ge- gabelande von mungsbordstation kecgreerane ates s sss
bührenpflichtige Diensttele- der Küstenstation von der Küften- den erimlane hordugtionen ver
g apbictaus. jür die in Schuld gestellt station vergütet dopie bot .
sender hot die Gebühren für die
Umtelegraphierungen zu binter-
legen. Die Kußtenftation teilt der
Aufgabeanstalt brieflich oder tele-
graphisch (xI Umtelegraphiernn.
gden Bricerioder 1 Umtelegraphie-
rungen Lelegramm) die zu rerrech-
nenden Gebühren mit.
4. Gebühren für die Ver-
gleichung (der vierte Teil #
er gewöhnlichen Tele- 1
gramm-, Küsten- und Bord- "
gebühren), 7C
a) gewöhnliche Tele- — Werden nur im —
grammgebühren außereuropäischen
Borschriftenbereich
in den gewöhnlichen
Telegraphenrech-
nungen von Land
zu Land vergütet
* — « — Die Kuüstengebũ i
b) Küstengebübren 1 Verden v dem Iuf " 7 iengebher verbleiben der
der Küstenstation · . «
c)Bordgebühten... — in Schuld gestellt Werden der Bestim= Die Bordgebührrn für Vermitte=
lungobordstationen werden diesen
1 mungsbordstation von der Bestimmungsbordstation
von der Küsten- vergütet.
station vergütet
1
5. Gesamtgebühren für bezahlte — Werden in den Werden der Bestim-
Antworten, RP fr. x gewöhnlichen Tele-zungsbordstation
graphenrechnungen von der Küsten-
von Land zu LTandstation vergütet
vergütet
6. Gebühren für Xh und für — — — Kommt nicht vor.
Exprès (durch Eilboten ohne
Vorausbezahlung durch
den Absender)
7. Gebühren für Vervielfalti- —. Werden der Bestim-
gung, IN mungsbordstation
von der Küsten- nrichen vem Ausgabeland und d
Zwis
station vergutet D1 —¾ix-is5 "7 brech-
det 3
8. Gebühren für die Bestellung — — Werden der Bestim- O4r uber diese Gebuhren nich
durch die Post, Poste mungsbordstation
von der Küsten-
6 station vergütet
9. Gebühren für Empfangs- — — — 2 Sbuhrer verbleiden dem #uf-
anzeigen, PC
1
Anmerkung. Unter Küstenstation und Bordstation sind die Berwaltung oder Gesellschaft zu verstehen, die für
diese Station zuständig sind und die Abrechnungsgeschäfte wahrnehmen.