Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

6849 
  
Berrechnung bis zur Küstenstation, 
  
a) wenn das b) wenn das - 
Telegramm aus Telegramm aus zwischen Kusten- 
dem Lande einem anderen und Bemerkungen 
der Küstenstation Lande Vordstation 
herrührt 
6 
3. Bordgebühren für Privat= — # Werden dem Auf-EWerden der Beftim- die Bordgebühren für die ½ 
telegramme und fur ge- gabelande von mungsbordstation kecgreerane ates s sss 
bührenpflichtige Diensttele- der Küstenstation von der Küften- den erimlane hordugtionen ver 
g apbictaus. jür die in Schuld gestellt station vergütet dopie bot . 
  
sender hot die Gebühren für die 
Umtelegraphierungen zu binter- 
legen. Die Kußtenftation teilt der 
Aufgabeanstalt brieflich oder tele- 
graphisch (xI Umtelegraphiernn. 
gden Bricerioder 1 Umtelegraphie- 
rungen Lelegramm) die zu rerrech- 
nenden Gebühren mit. 
4. Gebühren für die Ver- 
gleichung (der vierte Teil # 
er gewöhnlichen Tele- 1 
gramm-, Küsten- und Bord- " 
gebühren), 7C 
a) gewöhnliche Tele- — Werden nur im — 
grammgebühren außereuropäischen 
Borschriftenbereich 
in den gewöhnlichen 
Telegraphenrech- 
nungen von Land 
zu Land vergütet 
* — « — Die Kuüstengebũ i 
b) Küstengebübren 1 Verden v dem Iuf " 7 iengebher verbleiben der 
der Küstenstation · . « 
c)Bordgebühten... — in Schuld gestellt Werden der Bestim= Die Bordgebührrn für Vermitte= 
lungobordstationen werden diesen 
1 mungsbordstation von der Bestimmungsbordstation 
von der Küsten- vergütet. 
station vergütet 
1 
5. Gesamtgebühren für bezahlte — Werden in den Werden der Bestim- 
Antworten, RP fr. x gewöhnlichen Tele-zungsbordstation 
graphenrechnungen von der Küsten- 
von Land zu LTandstation vergütet 
vergütet 
6. Gebühren für Xh und für — — — Kommt nicht vor. 
Exprès (durch Eilboten ohne 
Vorausbezahlung durch 
den Absender) 
7. Gebühren für Vervielfalti- —. Werden der Bestim- 
gung, IN mungsbordstation 
  
von der Küsten- nrichen vem Ausgabeland und d 
Zwis 
station vergutet D1 —¾ix-is5 "7 brech- 
det 3 
8. Gebühren für die Bestellung — — Werden der Bestim- O4r uber diese Gebuhren nich 
durch die Post, Poste mungsbordstation 
von der Küsten- 
6 station vergütet 
  
9. Gebühren für Empfangs- — — — 2 Sbuhrer verbleiden dem #uf- 
anzeigen, PC 
1 
Anmerkung. Unter Küstenstation und Bordstation sind die Berwaltung oder Gesellschaft zu verstehen, die für 
diese Station zuständig sind und die Abrechnungsgeschäfte wahrnehmen. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.