650
C. Zwischen Schiffen.
Ohne Berührung
einer
Küstenstation
Über
eine Küstenstation
die in demselben
Lande liegen
Über zwei Küstenstationen,
die in verschiedenen
Ländern liegen
1. Bordgebühren
a) für die Ursprungsbord-
station
b) für die Bestimmungs-
bordstation
Jc) für die Vermittelungs-
bordstationen (zwischen
Bord und Bord und
Bord und Land)
2. Küstengebühren
8. Gewöhnliche Telegramm-
gebühren zwischen den bei-
den Küstenstationen (auch
Gebühren für dringende
Telegramme)
4. Gesamtgebühren für be-
zahlte Antworten, RI fr. #
5. Gebühren für die Ver-
leichung (der vierte Teil
er Bord--, Küsten- und ge-
wöhnlichen Telegrammge-
bühren), 7C
a) Bordgebühren
b) Küstengebühren.
Verbleiben der
Bordstation
Werden dieser
Station von der
Ursprungsbord-
station vergütet
Werden diesen Sta-
tionen von der
Ursprungsbord-
station vergütet
D nicht zugelassen
Werden der Be-
stimmungsbord-
station von der
Ursprungsbord-
station vergütet
Verbleiben der
Bordstation
Die Küstenstation
zieht die Gebühren
von der Ursprungs-
bordstation ein
und vergütet sie der
Bestimmungs-
bordstation
Werden diesen Sta-
tionen von der
Ursprungsbord-
station vergütet
Die Küstenstation
zieht diese Gebühren
von der Ursprungs-
bordstation ein.
Sie verbleiben ihr
I0 nicht zugelassen
Die Küstenstation
zieht die Gebühren
von der Ursprungs-
bordstation ein
und vergütet sie
weiter an die
6
Berbleiben der 6
Bordstation #
Die Küstenstation
zieht die Gebühren
von der Ursprungs-
bordstation ein
und vergütet sie der
Bestimmungs-
tionen von der
Ursprungsbord-
station vergütet
zieht die Küsten-
gebühren von der
Ursprungsbord-
station ein. Sie
verbleiben ihr
Die Küstenstation
hzieht diese Gebühren
von der Ursprungs-
verbleiben ihr
zieht die Gebühren
von der Ursprungs-
bordstation ein
und vergütet sie
weiter an die
I
bordstation
Werden diesen Sta- «
Die Küstenstation
i
bordstation ein. Siel
1
O
Verbleiben der Bordstation.
Die erste Küstenstation zieht
die Gebühren von der
Ursprungsbordstation ein
und vergütet sie der zwei-
ten Küstenstation. Diese
verkündet sie der Be-
stimmungsbordstation.
Werden diese Stationen von
der Ursprungsbordstation
vergütet.
Die erste Küstenstation zieht
die Küstengebühren von
der Ursprungsbordstation
ein. Sie vergütet die
Küstengebühren für die
an
zweite Küstenstation
iese weiter.
Die erste Küstenstation zieht
die Gebühren von der Ur-
sprungsbordstation ein.
Sie werden von Land zu
Land in den gewöhnlichen
Telegraphenrechnungen
bis zum Lande der zweilen
Küstenstation vergütet.
Die Küstenstation Die erste Küstenstation zieht
die Gebühren von der Ur-
sprungsbordstation ein.
Sie werden in den ge-
wöhnlichen Telegraphen-
rechnungen bis zur zweiten
Bestimmungs- Bestimmungs- Küstenstation, welche sie der
bordstation bordstation Bestimmungebordstation
überweist, vergütet.
1
! Werden wie die übrigen Bord= und Küstengebühren verrechnet.
Anmerkung. Unter Küstenstation und Bordstation sind die Verwaltung oder Gesellschaft zu verstehen, die für
diese Station zuständig sind und die Abrechnungsgeschäfte wahrnehmen.