Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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nicht angängig ist, diese Marke anzubringen, kann das obere Ende der Tiefgangsanzeiger durch 4 Körner— 
schläge in je 4 cm Entfernung voneinander, die durch Aufbohren mit einem konischen Bohrer bis auf 
8 mm Durchmesser und entsprechender Tiefe erweitert werden, bezeichnet werden. Die Bohrungen 
werden außerhalb des Tiefgangsanzeigers, aber sich unmittelbar an den Tiefgangsanzeiger anschließend, 
angebracht und mit der Grundfarbe des Tiefgangsanzeigers ausgemalt. Die Mittelpunkte der Bohrungen 
sollen mit dem Ende des Tiefgangsanzeigers zusammenfallen (vgl. Fig. 1). 
4. Zur leichteren Unterscheidung werden die vollen Meter durch drei, die halben Meter durch 
zwei, die zehntel Meter durch je einen Eichnagel oder Körnerschlag bezeichnet. Eichnägel und Körner- 
schläge sind auf 5 cm Entfernung von Mitte zu Mitte wagerecht nebeneinander anzuordnen. 
5. Das Anmalen der Tiefgangsanzeiger erfolgt nach den Mustern in Figur 1; auch ist das 
Anbringen der Eichzeichen in der aus Figur 1 ersichtlichen Weise auszuführen. 
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