Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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2. Eichprüfung. 
Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durc &;;;;;;;;;;; 
................. . erforderlich Sie wurde 
an. zu ausgeführt und ergab: 
1. Bauliche Anderungen seit der Eichung oder Eichprüfung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben: 
  
  
2. Das Fernndenpein-r der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die weitere 
Untersuchung benutzt werden konnten. 
  
Nach § 10 Abs. 2 war daher? eine 2 s Neueichung erforderlich. 
3.) Die Leerebene (Schwimmebene) 4% auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger angezeigten 
Tiefgängen: 
rechts. m rechts. (recht m 
...................... m Mitte links hinten links m 
Im Durchschnitt ... — . m 
6 
Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit. m 
Der Leertiefgang ist daher gröber-) geworden im Durchschnitt 
kleiner) * 
) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der Eichung 
und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer Eichschein 
ausgefertigt. 
*!) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie 
auf Neuausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abs. 5) lag 7’71 vor. 
das Eichprotokoll geändert") ein! 6## . 
Es wurde daher das Ergebnis der Eichprüfung im Eichschein vermerkt") und *i neuer Eichschein 
  
ausgefertigt. 
4. Es wurde # Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, de so 
wesentlich war, daß aus diesem Grunde 
eine 2 
keine-) Neueichung erforderlich wurde. 
(Siegel) Schiffseichbehörde. 
* (Unterschrift.) 
*) Nicht zutreffendes ist zu durchstreichen.
	        
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