Volltext : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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3.  Militärwesen.

 

Bekanntmachung.

Dem  praktischen  Arzte  Dr.  Charles  J.  Wagner  in  Toronto  ist  auf  Grund  des  §  42  Ziffer  2
der  deutschen  Wehrordnung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  Zeugnisse  der  in  §  42  Ziffer  1  a  bis  c
ebendaselbst  bezeichneten  Art  über  die  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Reichsangehörigen  auszustellen,
  welche  ihren  dauernden  Wohnsitz  in  Kanada  oder  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  haben.

Berlin,  den  5.  August  1913.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

Bekanntmachung.

Dem  Oberarzt  der  Reserve  a.  D.  Dr.  Adolf  Flockemann  in  Bloemfontein  und  dem  praktischen
Arzte  Dr.  R.  Hohmann  in  Port  Elizabeth  ist  auf  Grund  des  §  42  Ziffer  2  der  Deutschen  Wehrordnung
  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  Zeugnisse  der  in  §  42  Ziffer  1a  bis  c  ebendaselbst  bezeichneten
  Art  über  die  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Reichsangehörigen  auszustellen,  welche
ihren  dauernden  Wohnsitz  in  Britisch  Südafrika  haben.

Gleichzeitig  wird  mit  bezug  auf  die  Bekanntmachungen  vom  20.  Oktober  1908  (Zentralblatt
S.  456)  und  vom  5.  August  1904  (Zentralblatt  S.  282)  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  als
Zuständigkeitsbezirk  des  Untersuchungsarztes  Dr.  Simon  in  Kapstadt  Britisch  Südafrika  und  als  Zuständigkeitsbezirke
  des  Untersuchungsarztes  Dr.  Sthamer  in  Johannesburg  Britisch  Südafrika  und  die
portugiesische  Kolonie  Mogambique  gelten.

Berlin,  den  5.  August  1913.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

 

4.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  Juli  1913  die  nachstehenden  Anderungen  zu  den  Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen
  beschlossen.

Berlin,  den  1.  August  1913.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Herz.