Full text : Leitfaden für den Turn-Unterricht in den Preußischen Volksschulen.

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X  9.  Stabwiegen.

a)  Aus  Grundstellung;  Stabwiegen  rechts  und
links:  eins!  zweil  eins!  zweil

Auf:  eins!  Schwingen  des  Stabes  nach  rechts  hin,  so
daß  er  von  dem  obern  gestreckten  rechten  und  dem  untern
rechtwinklig  vor  dem  Leibe  gebogenen  linken  Arm  schräg
seitwärts  vom  Körper  gehalten  wird  (Fig.  11).

Auf:  zweil  ebenso  nach  links,  wo  der  linke  Arm  gestreckt,
  der  rechte  gebeugt  wird.

Dann  auch  ohne  Zählen:

Stabwiegen  rechts  und  links:  wiegt!

Dieselbe  Uebung  auch  mit  Taktgehen.

Fig.  11.  Fig.  12.

——

b)  Aus  Spreizstellung.

Einfaches  Stabwiegen,  oder  dasselbe  mit  Beugen  je  des
Knies,  nach  dessen  Seite  hin  der  Stab  gewiegt  wird,  also
bei  Stabwiegen  rechts  auch  Kniebeugen  rechts.  Das  andere
(hier  das  linke)  Knie  wird  gestreckt.