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X 9. Stabwiegen.
a) Aus Grundstellung; Stabwiegen rechts und
links: eins! zweil eins! zweil
Auf: eins! Schwingen des Stabes nach rechts hin, so
daß er von dem obern gestreckten rechten und dem untern
rechtwinklig vor dem Leibe gebogenen linken Arm schräg
seitwärts vom Körper gehalten wird (Fig. 11).
Auf: zweil ebenso nach links, wo der linke Arm gestreckt,
der rechte gebeugt wird.
Dann auch ohne Zählen:
Stabwiegen rechts und links: wiegt!
Dieselbe Uebung auch mit Taktgehen.
Fig. 11. Fig. 12.
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b) Aus Spreizstellung.
Einfaches Stabwiegen, oder dasselbe mit Beugen je des
Knies, nach dessen Seite hin der Stab gewiegt wird, also
bei Stabwiegen rechts auch Kniebeugen rechts. Das andere
(hier das linke) Knie wird gestreckt.