Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Feststellung der Stempelabgabe und Quittung'). 
Nach der vorstehenden Aufstellung hat die Gesamtsumme der den zur Uberwachung der Ge- 
schäftsführung bestellten Personen für das Geschäftsjahr * rne 1½— gewährten Ver- 
gütungen 4 Pf. betragen. 
— Eine Abgabe ist hiernach nicht zu entrichten. — 
— Die Stempelabgabe nach dem Satze von 8 v. H. berechnet sich auf MA Pf. — 
— Die Hälfte des 5000 M übersteigenden Betrags der Gesamt- 
vergütungen beträgt.... .. . . ... AMA Pf. — 
Die Stempelabgabe wird hiernach festgesetzt auf den Betrag von A Pf.— 
in Buchstaben Mark Pf. 
Dieser Betrag ist heute eingezahlt und im Einnahmebuch unter Nr. vereinnahmt. 
, den ten 19 
(Amtsbezeichnung) 
(Unterschrift) 
(Amtsstempelabdruck) 
  
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 
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