Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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3. Militär wesen. 
Vekanntmachung. 
Im Anhang zu dieser Nummer des Zentralblatts wird eine neue bis auf die Gegenwart 
gemäß § 1 Ziffer 6 der Deutschen Wehrordnung richtig gestellte Landwehrbezirkseinteilung für das 
Deutsche Reich zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Die Landwehrbezirkseinteilung tritt an die Stelle der als Anlage 1 zu § 1 der Deutschen 
Wehrordnung (Bekanntmachung vom 22. Juli 1901, Beilage zu Nr. 32 des Zentralblatts) veröffent- 
lichten Landwehrbezirkseinteilung und der dazu ergangenen Nachträge. 
Berlin, 2. Februar 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
  
4. Zoll= und Steuer wesen. 
——— — 
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes- 
rats für Zoll= und Steuerwesen 
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Bayerischen Zollinspektors 
Hitzler der Königlich Bayerische Regierungsassessor Seyboth in München den Großherzoglich 
Mecklenburgischen Hauptzollämtern zu Güstrow, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin 
(Mecklenburg) und Wismar als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Rostock 
und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Ober- 
Zollrevisors Behrend der Königlich Preußische Zollinspektor Weidner in Frankfurt am Main 
den hamburgischen Hauptzollämtern zu Hamburg als Stationskontrolleur mit dem Wohn- 
sitz in Hamburg 
vom 1. Februar 1914 ab 
beigeordnet worden. 
  
5. Polizeiwesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
7 Vame und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die dan 
S Ausweisung . 
der Bestrafung. Ausweisungs- 
7 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1 2 I a 6 6 
a) Auf Grund des § 181a in Verbindung mit § 362 des Strafgesetzbuchs. 
1 Friedrich Wernli, geboren am 12. Januar 1891 zu Zuhälterei, Kaiserlicher Bezirkspräft-8. Juli 1918. 
Kaffeewirt, Basel, Kanton Basel Stadt, Schweiz, dent zu Colmar, 
scchweizerischer Staatsangehöriger, # 
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs. 
2 Alfred Becher, geboren am 21. Januar 1872 zu Wien, Betteln, Großherzoglich Mecklen- 28. Juli 1913. 
Kellner, Osterreich, österreichischer Staatsange- burgisches Ministertum 
höriger, des Innern zuSchwerin, 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker, in Berlin.
	        
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