Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

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II.  Dem  Großherzoglich  Badenschen  Unter-Steueramte  zu  Offen  burg  ist  vom
ersten  dieses  Monats  an  die  unbeschränkte  Befugniß  zum  Begleitscheinwechsel  mit
allen  zuständigen  Zollbehörden  ertheilt  worden,  was  mit  Bezug  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  8.  September  1854  (Seite  333  des  Regierungs-Blattes)
hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Weimar  am  1.  August  1860.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

III.  Für  die  grenzzollamtliche  Abfertigung  des  Personen=  und  Güter-Verkehres
  auf  der  am  1.  dieses  Monats  eröffneten  Eisenbahnstrecke  von  Rosenheim
nach  Salzburg  ist  im  Grenzbahnhofe  zu  Salzburg  ein  Königlich  Bayersches  Nebenzollamt
  I.  errichtet  worden,  welches  unter  der  Benennung:

„Königlich  Bayersches  Nebenzollamt  I.  am  Bahnhofe  in  Salzburg“
mit  der  Befugniß  eines  Hauptzollamtes  zur  Eingangs-,  Ausgangs=  und  Durchgangs-Abfertigung
  des  Eisenbahnverkehres  fungiren  wird.

Es  wird  dieses  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  4.  August  1860.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

IV.  Es  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  dem  Großherzoglichen
  Steueramte  zu  Apolda  die  erweiterte  Befugniß  zur  Erledigung  von
Begleitscheinen  I.  über  alle  sprachgebräuchlich  wollene  Strumpfwaaren,  mögen  dieselben
  aus  Wolle  allein,  oder  aus  einem  Gemische  von  Wolle  und  anderen  Materialien
  bestehen,  verliehen  worden  ist.

Weimar  am  6.  August  1860.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
Für  den  Departements--Chef.
K.  Bergfeld.