Volltext : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

6.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Zulassung  der  zollfreien  Einfuhr
  von  Fleisch  oder  von  Schweinespeck  in  Mengen

XIIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  Februar  1914.  #  Nr.  11.

Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  Abänderung  der  gleichen  Nachweisung  der  Bezur
  Vornahme  von  zZivilstandshandlungen:  —  Exe-  hörden  usw.  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Sächquaturerteilung:
  —  Todessal..  Seite  171  sischen  Militärverwaltngg  1798

2.  Finanzwesen:  Ubersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen,  5.  Allgemeine  Berwaltungssachen:  Verbot  der  ferneren
Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1918  Verbreitung  der  in  Wien  erscheinenden  periodischen
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1914  172  Druckschrift  „Die  Muskete  179

Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs--Post--  und
Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung

für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum  Schlusse  des  von  nicht  mehr  als  2  kg  sowie  von  Mullereierzeug-Monats
  Januar  19010114..  123  nissen  und  gewöhnlichem  Backwerk  in  Mengen  von
3.  Bersicherungswesen:  Anderungen  in  der  Zusammen-  nicht  mehr  als  3  kg  für  einen  Teil  der  im  Hauptzollamtsstellung
  der  Ortslöhen  1273  bezirk  Emmerich  belegenen  Gemeinde  Elten  =  Grond-4.
  Justizwesen:  Nachweisung  der  zur  Vertretung  des  sttieni.  179
Reichs-(Militär-)  Fiskus  als  Drittschuldner  bei  Pfändung  7.  Statistik:  Anderungen  der  Bestimmungen  über  die
des  Diensteinkommens  sowie  der  Pensionen  von  Offi=  Sammlung  von  Saatenstands-,  Anbau-=  und  Erntezieren
  und  von  Beamten  berufenen  Behörden  und  nachrichen  179
Personen  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Preußischen  8.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Militärverwalttnngng  174  Reichsgebiete  6  1980

 

1.  Kon  fulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Johannes  Bösche  zum
Vizekonsul  in  Matagalpa  (Nicaragua)  zu  ernennen  geruht.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Constantinopel  beschäftigten  Gerichtsassessor  Dittler  ist
auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom
6.  JFebruar  1875  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  Generalkonsuls  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen
  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  französischen  Vizekonsul  in  Danzig,  Philippe  Ernest  Michel,  ist  namens  des  Reichs  das
Exequatur  erteilt  worden.

Der  Kaiserliche  Konsularagent  L.  von  der  Hude  in  Svendborg  ist  gestorben.