Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

Lau- 
fende 
Nr. 
176 — 
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
Bemerkungen. 
  
III. 
IV. 
  
der Intendantur der militärischen Institute in 
Berlin. 
dem Feldzeugmeister. 
dem Kriegsministerium. 
  
Bei Pfändung des Diensteinkommens: 
. des Präses der Gewehr--Prüfungs- 
kommission, des Kommandcurs der 
Militär-Turnanstalt; 
l. der Platzmajore in Berlin und 
Potsdam; 
des Generalarztes und des Ober- 
oder Assistenzarztes bei dem Sani- 
tätsamt der militärischen Institute; 
der Offiziere und Beamten des 
Großen Generalstabs und der 
Landesaufnahme mit Ausnahme des 
Chefs des Generalstabs der Armee; 
der Garnisonärzte in Berlin und 
Potsdam; 
. der Militär-Intendanturbeamten bei 
der Intendantur zu III mit Aus- 
nahme des Militärintendanten“): 
l der Garnisonpfarrer und Garnison= 
küster in Berlin; 
f. der Militärjustizbeamten beim Gou- 
vernement und bei der Kommandan- 
tur Berlin; 
. der der Intendantur zu 1II unter- 
stellten Beamten des Militärbau- 
wesens. 
Bei Pfändung des Diensteinkommens: 
1. 
der Offiziere und Beamten der 
Feld zeugmeisterei mit Ausnahme 
des Feldzeugmeisterso) 
l der Offiziere und Beamten der In- 
spektionen der technischen Institute 
der Infanterie und der Artillerie, 
der Gewehrfabriken, der Munitions- 
fabrik, des Infanterie= und Artille- 
rie-Konstruktionsbureaus, der Ar- 
tilleriewerkstätten, der Geschütz- 
gießerei, der Geschoßfabriken, der 
Feuerwerkslaboratorien, der Pulver- 
fabriken und des Militärversuchs- 
amts; 
. der Offiziere und Beamten der 
Artilleriedepot-Inspektion, der Ar- 
tilleriedepot-Direktionen und der 
Artilleriedepots; 
. der Offiziere der Traindepot-In- 
spektion, der Traindepot-Direk- 
tionen und der Traindepots. 
Bei Pfändung des Diensteinkommens 
sämtlicher übrigen unter lfd. Nr. I, II, 
III und 1V nicht einbegriffenen Offi- 
ziere und Beamten der Militärver- 
waltung. 
?*) Wegen des Militärin- 
tendanten siehe Hdo. 
Nr. V. 
16) Wegen des Feldzeug- 
meisters siche lfd. Nr. V. 
 
	        
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