Rltersgrenze, icnur 1
· is zu der an die Bewerbungen zu
Bezeichnung St Kreichnung der Q] Milltär- richten find, seweil Sric in
der Sie Fn, die vorzugsweise anwärter usw. / den Vakanzanmeldungen Bemerkungep.
ise nbahn mit Militäranwärtern usw. berücksichtigt andere Anstellungsbehörden
" zu besetzen find. werden ausdrücklich bezeichnet
müssen. werden.
Bezeichnung der Behörde,
XVII. Fürstentum Waldechk.
1 Fi · Bei der Besetzung
Rhene-Diemeltal. Eisenbahn. fnd'erte füurduen
preußischen
Staatseisenb##n=
dienst in dieser
Beziehung, ins-
besondere beiug-
lich der Ermue-
lung der Militär-
anwärter usw.
bestehenden Vor-
schriften zur un-
Mittlere, Kanzlei= und Unter-
beamte.
40 Jahre. Vorstand der Rhene-Diemel.
tal. Eisenbahngesellschaft in
Siegen.
XVIII. Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für
die schaumburg-lippische Strecke).
Mittlere, Kanzlei= und Unter.
beamte.
40 Jahre.
Vorstand der Rinteln-Stadt-
hagener Eisenbahngesell-
schaft in Rinteln.
XIX. Freie und Dausestadt Lübeck.
1. Eutin - Lübecker Eisenbahn (be-
* Eisenbahnassistenten, Eisen.
35 Jahre.
Direktion der Eutin-Lübecker
wendung zu
bringen.
Bei der Besetzung
soll bei gleicher
Befähigung der
Bewerder inner-
halb des Sraats.
gebtets von
Schaumburg-
Lippe den Stellen-
anwärtern mit
schaumburg-
Iivotscher
Staatsangehörig=
keit vor allen
Übrigen der Vor-
zug hegeben wer-
den.
Nach einer Verein-
züglich des im lübeckischen Gebiete!#ahngehilfen, Bahnhofs= Eisenbahngesellschaft inorung mit rer
stationierten Personals). berzeeher Schaffner, Bahn- Lübeck. Stekkeres⅜⅝
steigschaffner, eichen. Reglerung vem
wärter, Bahnwärter, * ue 1,
Lokomotivputzer, Zug- neten Stellen in
führer, Packmeister.
eine Bekannt-
machungdes Greß.
herzoglich Olden-
burgischen Staats-
ministeriums mit
aufgenommen.
*) Zmr Hälfte der
Mültäranwär-.
tern vorbebalt#en.
Die Stellen der
Fahnhoofeuan
sleher, Zugführer
und Packmeister
find nur im Wege
des Aufrückens
und der Beförde-
rung zu erreichen.
Das Aufrücken
und die Befäörde-
rung erfolgt ohne
Borzug der Mtli-
täranwärter
unter Berücksichti-
gung des Dienst-
alters, der Fädig-
keiten und Sei-
stungen aller in
dem betreffenden
Dienstzweig an-
estellten oder be-
Hchäftiguen Be-
amten.