Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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dem Nebenzollamt Pulsnitz im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen die Befugnis zur Erledi— 
sun von Jollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter und zur Erledigung von Tabakbegleit- 
einen II; 
dem Zollamt Sebnitz-Niedereinsiedel im Bezirke des Hauptzollamts Schandau die Befugnis 51. 
Großherzogtum Hessen. 
Für das bisher im Amterverzeichnis unter „Nauheim (Bad)“ aufgeführte Nebenzollamt und 
Salzsteueramt ist die richtige Bezeichnung des Sitzes „Bad Nauheim“. 
Großherzogtum Sachsen-Weimar. 
Dem Bezirkszollamt in Weimar sind sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehre bei- 
gelegt worden. « 
Herzogtum Braunschweig. 
In Grasleben im Bezirke des Hauptsteueramts Wolfenbüttel ist auf dem Salzwerk Braun- 
schweig-Lüneburg ein Salzsteueramt mit der Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Salz- 
begleitscheinen 1 und II errichtet worden. 
Freie und Hansestadt Lübeck. 
Dem Hauptzollamt Lübeck ist die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln für solche Eisen- 
bahnwagenladungen erteilt worden, die im Durchgangsverkehre seewärts zur Wiederausfuhr kommen 
oder die zur Abfertigung auf dem Schlachthof oder für das Kühlhaus hierselbst eingehen. 
Freie und Hansestadt Hamburg. 
Der Lagerzollstelle St. Annen im Bezirke des gleichnamigen Hauptzollamts ist die Befugnis 
zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1 erteilt worden. 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 22. Mai 1914 beschlossen, 
die durch Bundesratsbeschluß vom 24. Februar 1906, Ziffer 1 67) zugelassene zollfreie 
Einfuhr von Müllereierzeugnissen und gewöhnlichem Backwerk in Mengen von nicht mehr 
als 3 kg für die Grenzstrecke des Kreises Aschendorf im Hauptzollamtsbezirke Leer vom 
1. Juli 1914 ab aufzuheben. 
Berlin, den 15. Juni 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Menschel. 
  
*) Zentralblatt für 1906 S. 441.
	        
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