Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
    
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und BZuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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XIIIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 26. Juni 1914. Nr. 31. 
Inhalt: 1. Konfulatwesen: Ermächtigungen zur Vor= 5. Versscherungswesen: Befreiung von der Versicherungs- 
nahme von Zivilstandshandlungen; — Entlassung: — pflicht nach § 1242 Nr. 1, 2 der Reichsversicherungs- 
Exequaturerteilllllng Seite 351 ordnung... ..... 353 
2. Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen der Reichs- Amtsdauer der gegenwärtigen Vertreter der Arbeit- 
Post= und Telegraphen= sowie der Neichs-Eisenbahn- geber und der Versicherten bei den Organen der 
verwaltung für die Zeit vom 1. April 1914 bis zum Krankenkassens 353 
Schlusse des Monats Mai 111 4 352 6. Zoll= und Steuerwesen: Zulassung eines zollfreien 
3. Eisenbahnwesen: Ermächtigung des Kaiserlichen Kon- Veredelungsverkehrs mit inländischen Perlen sowie mit 
sulats in Winnipeg (Canada) zur Ausfertigung von inländischem Baumwollengarn im sächsisch-böhmischen 
Leichenpassen 352 Grenzgebieeem 354 
4. Militärwesen: Erhöhung der Strohration für die 7. Medizinal= und Beterinärwesen: Abänderung der Aus- 
Dienstpferde und die Pferde der Offiziere usw. bei den führungsbestimmungen A, C, D nebst Anlage b und E 
Rationssätzen I bis 11T1T . 352 zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetze 354 
Zurückstellung Militärpflichtiger im Bezirke des 8. Holizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Kaiserlichen Konsulats Honollnun 315063 Reichsgebihee 357 
  
1. Konsfulat wesen. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Tetuan Dragoman Zechlin ist auf Grund des § 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den 
Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter 
deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Jassy beauftragten Dragoman Zorn ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer 
seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Amschel in Melbourne ist die erbetene Entlassung aus dem Reichs- 
dienst erteilt worden. ————7—7 
Dem portugiesischen Konsul in Bremen, Antonio Patricio, ist namens des Reichs das Exequatur 
erteilt worden. 
  
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