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2. Finan zwese n.
NZachwmeisung
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1914 bis zum Schlusse des Monats Mai 1914.
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Bezeichnung
der
Einnahmen vom Beginne
des Rechnungsjahrs bis
zum Schlusse des Monats
Im Reichshaushalts-Etat ist
die Einnahme für das
Rechnungsjahr 1914 veran—
Einnahmen Mai 1914 schlagt auf
E *41ô 7 .A M
1 2 8
Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung 138 883 837 881 286 500
Reichs-Eisenbahnverwaltung ... . . . .. 25 725 000 162 246 000
3. Eisenbahn wesen.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 44 Abs. 4 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 23. Dezember 1908
(Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 93) wird in Ergänzung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1910 (Zentral-
blatt S. 14) bekannt gemacht, daß die Ermächtigung zur Ausfertigung von Leichenpässen auch dem
Kaiserlichen Konsulat in Winnipeg (Canada) erteilt worden ist.
Berlin, den 12. Juni 1914.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Jonquieres.
4. Militär wesen.
Bekanntmachung.
Mit bezug auf die Vorschriften der Verordnung vom 13. Juli 1898 (Reichs. Gesetzbl. S. 921)
zu § 5 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung
vom 24. Mai 1898 (Reichs-Gesetzbl. S. 361) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Stroh-
ration für die Dienstpferde und die Pferde der Offiziere usw. bei den Rationssätzen I bis III durch
den Etat für das Jahr 1914 vom 1. April 1914 ab von 1750 g auf 2250 g erhöht worden ist.
Berlin, den 16. Juni 1914.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Gallenkamp.