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Nr. III. Brennbare Flüssigkeiten.
In Ziffer 9 der Eingangsbestimmungen wird hinter „ätherische Öle““ ein-
geschaltet:
Fuselöle,
Die Anderungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 31. Mai 1912.
Das Reichs-Eisenbahnamt.
Wackerzapp.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.