Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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unter Kupferchlorid ist als zweite Zeile einufügen: 
Kupferchlorid, basische . 5 kgo e P 40 
bei Salzsäure ist in der dritten Spalte hinter a der Buchstabe b einzusetzen, 
bei Schmalte ist in der dritten Spalte hinter c der Buchstabe k einzusetzen, 
vor Solaröl ist einzufügen: 
Sojabohnenöl, rohes .. ..51«0--d P 38 
bei Teerfarbstoffe ist in der dritten Spalte hinter 1 der Buchstabe h einzusetzen, 
hinter Zinnchlorür ist einzufügen: 
Zinnerz.. 3 kgb — 
3. In der Anlage 2 sind nachstehende Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen: 
a) in der Vorbemerkung sind bei den Reagenzien 
hinter Ammoniakflüssigkeit einzusetzen 
Ammoniummolyhdatlösung (10 g Ammoniummolybdat in 90 cem Wasser gelöst), 
er 
hinter den Stichworten „Salpetersäure“, „Salzsäure“ und „Schwefelsäure“ je ein— 
zuschalten „verdünnte“, 
vor Salpetersäure als neue Zeile einzusetzen 
Salpetersäure von der Dichte 1,4, 
b) in der Prüfungsanweisung 15 hat die Uberschrift zu lauten „15. Kupferchlorid, 
neutrales.“ und ist einzuschalten je vor dem Worte „Kupferchlorid“ in Satz 1 „Neutrales“, 
in Satz 3 „neutralem“ und in Satz 4 „Neutrales“; 
Zc) der erste Absatz der Prüfungsanweisung 30 (Seifenpulver) ist durch folgende Be- 
stimmungen zu ersetzen: 
Reines Seifenpulver ist meist etwas gelblich gefärbt und besitzt einen schwach 
laugenartig-fettigen Geschmack und schwachen Seifengeruch. Es soll nur aus reime 
Seife (fettsauren Alkalien) bestehen und nicht mehr als 20 v. H. Wasser enthalten. 
Das zur vollständigen Vergällung bestimmte Seifenpulver muß mehlfein ge- 
mahlen sein. Die Verwendung eines etwas gröberen Pulvers ist zulässig, wenn es 
gemeinsam mit dem zu vergällenden Salze so fein vermahlen wird, daß eine Aus- 
scheidung des Mittels aus dem Gemisch unmöglich ist. 
Das zur unvollständigen Vergällung bestimmte Seifenpulver soll hinsichtlich 
seiner Körnung möglichst gleich der Körnung des zu vergällenden Salzes sein. Ist 
die Verschiedenheit der Körnung so groß, daß eine Trennung des Pulvers von dem 
Salze möglich scheint, so kann die gemeinsame Vermahlung des Mittels mit dem 
Salze verlangt werden. Zur unvollständigen Vergällung kann unter den gleichen 
Voraussetzungen auch geraspelte, geschabte oder sonst zerkleinerte Seife verwendet 
werden. 
Wird sehr fein gemahlenes Seifenpulver zur vollständigen oder unvollständigen 
Vergällung verwendet, so kann verlangt werden, daß das Vermischen des Pulvers 
mit dem Salze in besonderen Mischvorrichtungen vorgenommen wird, um eine Be- 
lästigung der Beamten durch Verstäuben des Mittels zu verhindern. 
d) hinter Ziffer 37 sind folgende neuen Anweisungen aufzunehmen: 
388. Sojabohnenöl, rohes. 
Rohes Sojabohnenöl ist ein gelb bis braun gefärbtes, fettes Ol, welches auf 
Wasser schwimmt und sich in Ather löst. Im Zweifelsfall ist eine Probe von einem 
Chemiker zu prüfen.
	        
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