Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

— 405 — 
Steuerhebebezirk Breslau Nord. Muster 13. 
  
Nr. 2 des Verzeichnisses. (B. O. §# 80.) 
Material-Betriebsbuch 
der den Obstbrennereien gleichgestellten Verschlußbrennerei des Anton Weber 
in Breslau, Reußenohle 1387. 
2. Viertel des Betriebsjahrs 19 12/13. 
Enthält vier Blätter, che mit einer amt- 
lich angesiegelr#en Schmer durdhzogpen sind. 
Breslate, den 5F. Dezember 191. 
Aorite, 
Siegel 
(GSiegel) Oberkontrolleur. 
  
Anleitung zum Gebrauche. 
. Der Brennereibesitzer hat in den Spalten 1 bis 7 die an den einzelnen Betriebstagen vorzunehmenden Betriebs- 
handlungen vor ihrem Beginne nach dem Spaltenvordruck anzumelden. Die Eintragungen müssen in Einklang 
mit den Betriebsbestimmungen sowie mit der allgemeinen Betriebserklärung stehen. Es ist gestattet, die Ein- 
tragungen für einen längeren Zeitabschnitt im voraus zu machen.] 
. Neben der Stunde der Eintragung (Spalte 2) ist durch Beifügung der Buchstaben „v.“ oder „n.“ kenntlich zu 
machen, ob es sich um Vormittags-= oder Nachmittagszeit handelt. 
Sonntage und gesetzliche Festtage sind in Spalte 3 zu unterstreichen. 
Die Litermenge der Rohstoffe, die abgebrannt werden sollen, ist in Spalte 4 der Gattung nach getrennt anzugeben. 
uSoll der Brennereibetrieb auf länger als eine Woche eingestellt werden, so ist dies vom Brennereibesitzer alsbald 
der Hebestelle und dem Oberkontrolleur anzuzeigen. 
u. Werden beim Einstellen des Betriebs am Anfang eines Vierteljahrs nur noch Feinbrände vorgenommen, so sind 
diese Betriebshandlungen in dem Betriebsbuch für das vorhergehende Vierteljahr anzumelden. 
u. Der Brennereibesitzer hat das Betriebsbuch vor Beginn des Betriebs in dem zur Aufbewahrung der Brennerei-- 
beleghefte bestimmten Behältnis auszulegen sowie sauber und unbeschädigt zu erhalten. Der Verlust und jede 
Beschädigung des Betriebsbuchs, die seine Weiterbenutzung hindert, sind der Hebestelle unverzüglich anzuzeigen. 
Fortsetzung Selte 4 des Musters. 
68
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.