Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Muster 36. 
(B. D. 8 269.) 
  
Steuerhebebezirk Achern. 
Materialanmeldung 4 
des 
Brennereibesitzers Mag Stumpf in Achern. 
Betriebsjahr 1912/13. 
Die Anmeldung ist im Abschnitt 4 Abt. 15 Nr. 2 des Abfindungsbuchs eingetragen. 
Achern, den 3. November 1912. 
(Stempelabdruck) Göteæ. 
  
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Die Materialanmeldung ist doppelt über das zu Brennzwecken bestimmte alkoholhaltige Material binnen drei Tagen 
nach dem Einbringen auf das Brennereigrundstück, über nichtalkoholhaltiges Material binnen drei Tagen nach dem 
Einschlagen zur Gärung der Hebestelle einzureichen. Die Anmeldung ist, sofern nicht die Hebestelle Ausnahmen 
zuläßt, spätestens drei Tage vor Eröffnung des Betriebs einzureichen. Vorräte an Zucker in fester oder flüssiger 
Form, soweit fie den Bedarf des eigenen Haushalts des Brennereibesitzers (B.O. 5 269 Abs. b) übersteigen, sind vor 
dem Einbringen auf das Brennereigrundstück anzumelden. 
2. Kommt im Laufe der Betriebszeit weiteres Material in Zugang, so ist dieses in gleicher Weise binnen 24 Stunden 
der Hebestelle anzumelden. 
3. Wird Material in einem Vorratsgefäße nach und nach eingeschlagen, so kann die Hebestelle gestatten, daß die An- 
meldung erst nach Beendigung der Ansammlung eingereicht wird. 
4. Der Brennereibesitzer hat in den Spalten 1 und 2 die Gattung des Materials sowie die Vorratsgefäße und, soweit 
tunlich, entweder in den Spalten 3 und 4 den Raumgehalt der Gefäße und die Höhe ihrer Befüllung oder in der 
Spalte 5 die Materialmenge selbst für jedes einzelne Vorratsgefäß anzugeben In Spalte 1 sind auch alle Zusätze 
an gärbaren oder alkoholhaltigen Stoffen anzugeben, die das Material erhalten hat oder vor seiner Verarbeitung 
erhalten soll, z. B. bei „anderen Weintrebern“ (B.DO. 5294) der Zusatz von gezuckerten Weintrebern, Weintrebern 
aus südländischen Trauben, Korinthen, Rofinen, Rückständen der Bereitung eines weinähnlichen Haustrunkes aus 
diesen Stoffen, oder von Zucker, Zuckerwasser u. dgl. Die Anmeldung ist in beiden Ausfertigungen vom Brennerei- 
besitzer unterschreiben. 
fitzer zu ersch en Fortsetzung auf Seite 4 des Musters. 
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