Full text : Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band III. Völkerrecht. (3)

8  0.  Internationale  Gerichte.  239

 

9.  Das  Bureau  central  in  Potsdam  der  in  Berlin  1864  gegründeten
Association  geodesique  internationale  unter  der  Leitung  einer  commission
  permanente  (7  Mitglieder.  An  der  Spitze  des  Bureaus  steht  der
Direktor  des  preußischen  geodätischen  Instituts.

10.  Das  Bureau  der  ständigen  Zuckerkommission  auf  Grund  des
Vertrages  vom  5.  März  1902  (Artikel  7);  das  Bureau  hat  alle  Arten  von
Informationen  betreffend  die  Gesetzgebung  und  Statistik  ın  Sachen  der  Zuckerproduktion
  usw.  zu  sammeln  und  zu  veröffentlichen.

ı1.  Das  auf  Grund  des  Haager  Friedensabkommens  vom  29.  Juli  1899  im
Haag  für  das  Sekretariat  des  ständigen  Schiedshofs  gebildete  internationale
Bureau  unter  der  Leitung  des  von  den  im  Haag  akkredidierten  diplomatischen
Agenten  gebildeten  Verwaltungsrats.

$  70.  Internationale  Gerichte.  Hier  kommen  in  Betracht

1.  Die  schon  oben  (s.  S.  232)  vom  Gesichtspunkte  der  in  der  neueren
Zeit  sich  vollziehenden  Einschränkung  der  Konsulargerichtsbarkeit  in  der
Türkei  und  in  Egypten  besprochenen  gemischten  Gerichte;

2.  die  auf  Grund  der  Rheinschiffahrtsverträge  gebildeten  Rheinschifffahrtsgerichte,
  die  europäische  Donaukommission  (s.  oben  S.  236)
und  die  internationalen  Sanitätskommissionen  (Übertretungen  der
zur  Abwehr  der  Einschleppung  der  Cholera  und  Pest  erlassenen  Vorschriften
werden  von  einer  bei  jenen  Kommissonen  bestehenden  besonderen  Kommission,
die  aus  den  in  Konstantinopel  beglaubigten  Konsulen  gebildet  wird,  abgeurteilt).
  Vgl.  die  Intern.  Übereinkunft,  betreffend  Maßregeln  gegen  Pest,
Cholera  und  Gelbfieber,  vom  3.  Dezember  1903  (RGBl.  1907  S.  425).

3.  der  ständige  Schiedshof  im  Haag  auf  Grund  des  Friedensabkommens
  vom  29.  Juli  1899.  (Über  die  rechtliche  Natur  dieser  im  Dienste
friedlicher  Erledigung  von  internationalen  Streitfällen  geschaffenen  Institution
und  deren  Funktionen  ist  unten  in  der  Lehre  von  den  den  friedlichen  Streiterledigungsmitteln
  ausführlich  zu  handeln);

4.  der  Internationale  Prisenhof  auf  Grund  des  Haager  Abkommens
(XII)  vom  19.  Oktober  1907;

5)  als  obligatorisches  Schiedsgericht  fungiert  das  Bureau  des  Weltpostvereins
  in  Streitigkeiten  aus  dem  Weltpostvertrag  vom  Jahre  1891.