Gesetzund Verorduungsblalt
für das Königreich Sachsen,
166 Stück vom Jahre 1848.
.43) Verordnung,
eine Ernennung in die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 6ten Mai 1848.
Wn, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund:
Da durch die Resignation des Rittmeisters von der Armee Hans Adolf von Hartitzsch
auf Dornreichenbach 2c. eine der § 63 der Verfassungsurkunde unter Nr. 14 bezeichneten
Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gelangt ist; so haben
Wir zu deren Wiederbesetzung
Rudolf Benno von Römer auf Neumark und Löthain
ernannt und zu dessen Urkunde gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unsers Königlichen
Siegels eigenhändig vollzogen.
Gegeben zu Dresden, am öten Mai 1848.
Friedrich August.
Martin Oberländer.
1848. 29