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5. Justizwesen.
Das Verzeichnis derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrat am 23. April 1880
beschlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind (Zentralblatt für
das Deutsche Reich von 1912 S. 311ff.), erfährt folgende Anderungen und Ergänzungen:
1. Es sind zu ändern:
a) auf Seite 326 in der ersten und letzten Spalte „Freiburg i. H.“ in „Freiburg (Elbe)“;
b) auf Seite 358 in der ersten Spalte „Rotenburg o. T.“ in „Rotenburg (Hannover)“;
J) auf Seite 365 in der ersten und letzten Spalte „Steinau a. K.“ in „Steinau (Kreis
Schlüchtern)"“.
2. Die folgenden Orte, die in der ersten und letzten Spalte den Zusatz „Bad“ vor dem Orts-
namen erhalten, sind nebst den betreffenden Angaben nach Seite 314 zu übertragen und
dort mit der neuen Ortsbezeichnung einzuschalten, und zwar:
Bramstedt (Holst.) #bisher auf Seite 318j,
Ems (bisher auf Seite 324),
Homburg vor der Höhe (bisher auf Seite 335)]
hinter Baden,
Oeynhausen (bisher auf Seite 352s,
Oldesloe [bisher auf Seite 352s,
Orb (bisher auf Seite 353,
Pyrmont (bisher auf Seite 355
hinter Bad Niederbronn.
3. Auf Seite 347 sind die bisherigen Eintragungen unter „Mülheim a. Rh.“ zu streichen.
4. In das Verzeichnis sind folgende Angaben einzuschalten:
Gehört zum
Für den Bezirk Betreffende Kasse
In dem
des O ber- beziehungsweise
Amtsgerichts Staate Kand landes- Behörde
gericht
a#) auf Seite 321 zwischen Cöln-Mülheim Preußen Cöln Cöln HKönigliche Gerichts-
„Cöln (Rhein)“ und am Rhein kasse in Cöln-Mül-
„Cöpenick“ 6 heim a. Rhein.
0) auf Seite 372 zwischen Wetter (Ruhr) Preußen Hagen Hamm Königliche Gerichts-
„Wetter (Hessen- kasse in Wetter
Nassau)“ und „Wettin“ (Ruhr).