Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
  
Lau- 
fende 
Nr. 
Wem? 
3. 
Bei Pfändung 
4. 
Bemerkungen. 
  
(1) 
II. 
  
Der Intendantur der militärischen Institute. 
□ 
8 der Kommandeure der selbständigen (nicht- 
regimentierten) Bataillone usw., der 
dem aktiven Dienststand angehörigen 
Kommandeure der Landwehrbezirke, 
des Verkehrsoffiziers vom Platz in 
Germersheim und der Vorstände der 
Bekleidungsämter, 
9 der sämtlichen nichtregimentierten Militär- 
ääirzte (mit Ausnahme jener des Kriegs- 
ministeriums und des Sanitätsinspek- 
teurs), 
10 der Korps-Stabsveterinäre bei den Ge- 
neralkommandos, 
11 der Beamten der Proviantämter, 
12 der Beamten der Garnisonverwaltungen, 
13 der Beamten des Militärbauwesens (mit 
Ausnahme jener des Kriegsministe- 
riums und der Intendantur der mili- 
tärischen Institute), 
14 der Korpsstabs= und Stabsapotheker, 
15 der Beamten der Garnisonlazarette, 
16ä| der Offiziere der Traindepots (mit Aus- 
nahme der Traindepotoffiziere bei der 
Artillerie- und Traindepotdirektion), 
17/Ldes Vorstandes der Arbeiterabteilung; 
1 der Militär--Intendantur-Beamten bei 
dieser Intendantur und der ihr unter- 
stellten Beamten des Militärbauwesens 
(mit Ausnahme des Ober-Intendantur- 
rats), 
2Hder Offiziere soweit sie nicht Generale 
sind — und des Arztes der Leibgarde 
der Hartschiere, 
3 des Kommandeurs der Militär-Reitschule, 
4 der Arlillerie Offiziere vom Platz sowie 
der Zeug= und Feuerwerks-Ossiziere 
(mit Ausnahme jener bei der Inspek- 
tion der Technischen Institute und der 
Artillerie= und Traindepot-Direktion), 
5 des Kommandeurs der Unteroffizier- 
schule, 
6 des Kommandeurs der Militärschießschule, 
7 des militärischen Vorstandes und der 
Veterinäroffiziere der Militär-Lehr- 
schmiede, 
8 der Offiziere und des Rendanten der 
militärischen Strafanstalten, 
9 der Offiziere und Beamten der technischen 
Institute (Artillerie-Werkstätten, Ge- 
schützgießerei und Geschoßfabrik, Haupt- 
laboratorium, Pulverfabrik, Gewehr- 
sabrik) und der Oberfeuerwerkerschule, 
10 des Festungsbaupersonals bei den 
Festungs-Baukassen Ingolstadt und 
Germersheim; 
  
  
  
Zu 9. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VII. 
Zu 13. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. II, 1 
und VII. 
Zu 1. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VII. 
Zu 2. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VII. 
Zu 4. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VI. 
89“
	        
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