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Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen:
Lau-
fende
Nr.
Wem?
3.
Bei Pfändung
4.
Bemerkungen.
(1)
II.
Der Intendantur der militärischen Institute.
□
8 der Kommandeure der selbständigen (nicht-
regimentierten) Bataillone usw., der
dem aktiven Dienststand angehörigen
Kommandeure der Landwehrbezirke,
des Verkehrsoffiziers vom Platz in
Germersheim und der Vorstände der
Bekleidungsämter,
9 der sämtlichen nichtregimentierten Militär-
ääirzte (mit Ausnahme jener des Kriegs-
ministeriums und des Sanitätsinspek-
teurs),
10 der Korps-Stabsveterinäre bei den Ge-
neralkommandos,
11 der Beamten der Proviantämter,
12 der Beamten der Garnisonverwaltungen,
13 der Beamten des Militärbauwesens (mit
Ausnahme jener des Kriegsministe-
riums und der Intendantur der mili-
tärischen Institute),
14 der Korpsstabs= und Stabsapotheker,
15 der Beamten der Garnisonlazarette,
16ä| der Offiziere der Traindepots (mit Aus-
nahme der Traindepotoffiziere bei der
Artillerie- und Traindepotdirektion),
17/Ldes Vorstandes der Arbeiterabteilung;
1 der Militär--Intendantur-Beamten bei
dieser Intendantur und der ihr unter-
stellten Beamten des Militärbauwesens
(mit Ausnahme des Ober-Intendantur-
rats),
2Hder Offiziere soweit sie nicht Generale
sind — und des Arztes der Leibgarde
der Hartschiere,
3 des Kommandeurs der Militär-Reitschule,
4 der Arlillerie Offiziere vom Platz sowie
der Zeug= und Feuerwerks-Ossiziere
(mit Ausnahme jener bei der Inspek-
tion der Technischen Institute und der
Artillerie= und Traindepot-Direktion),
5 des Kommandeurs der Unteroffizier-
schule,
6 des Kommandeurs der Militärschießschule,
7 des militärischen Vorstandes und der
Veterinäroffiziere der Militär-Lehr-
schmiede,
8 der Offiziere und des Rendanten der
militärischen Strafanstalten,
9 der Offiziere und Beamten der technischen
Institute (Artillerie-Werkstätten, Ge-
schützgießerei und Geschoßfabrik, Haupt-
laboratorium, Pulverfabrik, Gewehr-
sabrik) und der Oberfeuerwerkerschule,
10 des Festungsbaupersonals bei den
Festungs-Baukassen Ingolstadt und
Germersheim;
Zu 9. Wegen der Aus-
nahme siehe A. VII.
Zu 13. Wegen der Aus-
nahme siehe A. II, 1
und VII.
Zu 1. Wegen der Aus-
nahme siehe A. VII.
Zu 2. Wegen der Aus-
nahme siehe A. VII.
Zu 4. Wegen der Aus-
nahme siehe A. VI.
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