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des Geestemünder Bahnhofs herlaufend. In Höhe des Verwaltungsgebäudes der Seebeck—
werft überschreitet die Zollgrenze, rechtwinklig nach Osten abbiegend, ein nach dem Handels-
hafen führendes Anschlußgleis der Eisenbahn und läuft dann, sogleich wieder rechtwinklig
abbiegend, in nördlicher Richtung weiter bis an die von der Bahnhofsallee nach der See-
beckwerft führende Fahrstraße. Von hier aus läuft sie, in einem Winkel von etwa 140 Grad
in nordöstlicher Richtung abbiegend und dann sich wieder nördlich wendend, an der Ost-
seite dieser Straße entlang, überschreitet dann die vorbezeichnete Straße in der Nähe des
Bahnhofs und geht in nördlicher Richtung weiter bis zu der von der Bahnhofsallee nach
dem Seegüterschuppen A führenden Straße, wendet sich vor dieser Straße östlich, läuft auf
ihrer südlichen Seite parallel damit bis an die Bahnhofsallee und schließt sich hier an das
Gitter auf der westlichen Seite dieser Allee an. Im weiteren Verlaufe verfolgt die Grenze
in nördlicher Richtung dieses Gitter bis zum Hauptkanal und der Drehbrücke, geht über
letztere bis zu der Baumreihe an der Köperstraße, wendet sich dann nach Westen und geht
parallel mit der Nordseite des Hauptkanals bis zur Höhe des Gartens am Hafenamt in
der Schleusenstraße, sich demnächst an der Westseite dieser Straße bis an die südöstliche Ecke
des Gartengitters hinziehend. Von hier aus verfolgt sie die südliche, demnächst die West-
seite dieses Gartens und des Hafenamtsgebäudes und die Nordseite des Gartens, wendet
sich sodann östlich von den Anlagen nach dem Gebäude der Navigationsschule und läuft an
dessen nach dem Vorhafen zu belegenen Front und an der Nordseite des dazu gehörigen
Gartens entlang, das Gebäude und den Garten in das Zollgebiet einschließend, bis zu der
von der Deichstraße zwischen der Navigationsschule und dem Fährhaus nach dem Anleger
für die Nordenhamer Dampffähre führenden Fahrstraße. Sie biegt dann rechtwinklig nach
der Geeste zu ab, an der Westseite dieser Fahrstraße entlang laufend, biegt etwa 6 m vor
der Mündung der Fahrstraße auf den Kahndamm (Ladestraße) am Geesteufer neben dem
Fährhaus in nordwestlicher Richtung ab und läuft dann, in einer Entfernung von 6m
etwas nach links abbiegend, etwa 26 m in gerader Linie in westlicher Richtung neben der
Ladestraße parallel mit der Geeste weiter. Dann wendet sie sich im rechten Winkel nach
Norden der Geeste zu, überschreitet diese westlich von dem neuen Anleger der Weserfähre
in fast gerader Linie und vereinigt sich mit der am rechten Geesteufer bestehenden Zollgrenze
in Bremerhaven.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats
für Zoll= und Steuerwesen vom 1. Januar 1914 ab
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Badischen Finanzamt-
manns Hornung der Großherzoglich Badische Finanzamtmann Klumb in Basel den Königlich
Preußischen Hauptzollämtern zu Burg (Rgbz. Magdeburg), Halberstadt, Magdeburg und
Stendal sowie dem Herzoglich Anhaltischen Hauptsteueramte zu Dessau als Stations-
kontrolleur mit dem Wohnsitz in Magdeburg,
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Ober-Zollrevisors
Schenke der Königlich Preußische Zollinspektor Patt in Aachen den Königlich Sächsischen
Hauptzollämtern zu Annaberg (Erzgebirge), Chemnitz, Eibenstock, Plauen (Vogtland) und
Zwickau als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Chemnitz
beigeordnet worden
und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Mecklenburgischen
Zollinspektors Vagt der Großherzoglich Mecklenburgische Ober-Zollkontrolleur Stavenow in
Schwerin dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern in Cöln am Rhein als
Bureaubeamter für die Erbschaftssteuer und die Zuwachssteuer mit der Dienstbezeichnung
Stationskontrolleur und mit dem Wohnsitz in Cöln am Rhein
beigegeben worden.