Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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des Geestemünder Bahnhofs herlaufend. In Höhe des Verwaltungsgebäudes der Seebeck— 
werft überschreitet die Zollgrenze, rechtwinklig nach Osten abbiegend, ein nach dem Handels- 
hafen führendes Anschlußgleis der Eisenbahn und läuft dann, sogleich wieder rechtwinklig 
abbiegend, in nördlicher Richtung weiter bis an die von der Bahnhofsallee nach der See- 
beckwerft führende Fahrstraße. Von hier aus läuft sie, in einem Winkel von etwa 140 Grad 
in nordöstlicher Richtung abbiegend und dann sich wieder nördlich wendend, an der Ost- 
seite dieser Straße entlang, überschreitet dann die vorbezeichnete Straße in der Nähe des 
Bahnhofs und geht in nördlicher Richtung weiter bis zu der von der Bahnhofsallee nach 
dem Seegüterschuppen A führenden Straße, wendet sich vor dieser Straße östlich, läuft auf 
ihrer südlichen Seite parallel damit bis an die Bahnhofsallee und schließt sich hier an das 
Gitter auf der westlichen Seite dieser Allee an. Im weiteren Verlaufe verfolgt die Grenze 
in nördlicher Richtung dieses Gitter bis zum Hauptkanal und der Drehbrücke, geht über 
letztere bis zu der Baumreihe an der Köperstraße, wendet sich dann nach Westen und geht 
parallel mit der Nordseite des Hauptkanals bis zur Höhe des Gartens am Hafenamt in 
der Schleusenstraße, sich demnächst an der Westseite dieser Straße bis an die südöstliche Ecke 
des Gartengitters hinziehend. Von hier aus verfolgt sie die südliche, demnächst die West- 
seite dieses Gartens und des Hafenamtsgebäudes und die Nordseite des Gartens, wendet 
sich sodann östlich von den Anlagen nach dem Gebäude der Navigationsschule und läuft an 
dessen nach dem Vorhafen zu belegenen Front und an der Nordseite des dazu gehörigen 
Gartens entlang, das Gebäude und den Garten in das Zollgebiet einschließend, bis zu der 
von der Deichstraße zwischen der Navigationsschule und dem Fährhaus nach dem Anleger 
für die Nordenhamer Dampffähre führenden Fahrstraße. Sie biegt dann rechtwinklig nach 
der Geeste zu ab, an der Westseite dieser Fahrstraße entlang laufend, biegt etwa 6 m vor 
der Mündung der Fahrstraße auf den Kahndamm (Ladestraße) am Geesteufer neben dem 
Fährhaus in nordwestlicher Richtung ab und läuft dann, in einer Entfernung von 6m 
etwas nach links abbiegend, etwa 26 m in gerader Linie in westlicher Richtung neben der 
Ladestraße parallel mit der Geeste weiter. Dann wendet sie sich im rechten Winkel nach 
Norden der Geeste zu, überschreitet diese westlich von dem neuen Anleger der Weserfähre 
in fast gerader Linie und vereinigt sich mit der am rechten Geesteufer bestehenden Zollgrenze 
in Bremerhaven. 
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats 
für Zoll= und Steuerwesen vom 1. Januar 1914 ab 
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Badischen Finanzamt- 
manns Hornung der Großherzoglich Badische Finanzamtmann Klumb in Basel den Königlich 
Preußischen Hauptzollämtern zu Burg (Rgbz. Magdeburg), Halberstadt, Magdeburg und 
Stendal sowie dem Herzoglich Anhaltischen Hauptsteueramte zu Dessau als Stations- 
kontrolleur mit dem Wohnsitz in Magdeburg, 
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Ober-Zollrevisors 
Schenke der Königlich Preußische Zollinspektor Patt in Aachen den Königlich Sächsischen 
Hauptzollämtern zu Annaberg (Erzgebirge), Chemnitz, Eibenstock, Plauen (Vogtland) und 
Zwickau als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Chemnitz 
beigeordnet worden 
und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Mecklenburgischen 
Zollinspektors Vagt der Großherzoglich Mecklenburgische Ober-Zollkontrolleur Stavenow in 
Schwerin dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern in Cöln am Rhein als 
Bureaubeamter für die Erbschaftssteuer und die Zuwachssteuer mit der Dienstbezeichnung 
Stationskontrolleur und mit dem Wohnsitz in Cöln am Rhein 
beigegeben worden. 
 
	        
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