Sachsen-Altenburg.
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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter und Juhaber
des Anstellungsscheins
nicht ausschließlich be-
stimmten Stellen, in
welchem Umfsang sie
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an die Be-
werbungen zu richten ünd,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei der die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
XIII. Leriogtum Sachsen-Altenburg.
Mittlere Beamte.
Gerichtsvollzieher,
Sportelbeamte bei den Steuer= und Rentämtern,
Erpedienten bei dem Hauptzollamt und den Steuer-
und Rentämtern,
Inspektor und der demselben beigegebene Hilfs-
arbeiter bei der Verwaltung des Amts= und
Nachrichtsblatts,
Anstaltskontrolleur und. Expedient bei dem Ge-
nesungshause zu
Expedienten bei den Landratsamtern.
Kanzleibeamte.
Mundierbeamte und Botenmeister einschließlich
elwaiger Hilssschreiber bei Staats-
ministerium und der Generalkommission,
Schreiber und Hilfsschreiber beim Genesungs-
hause zu Noda, Kopisten bei den Landrais-
ämiern einschließlich der Lohnschreiber,
Kopisten bei den Gerichten und der Staatsanwall-
schaft einschließlich der Lohnschreiber,
Burcauanfseher beim Hauptzollamt, Kopisten
und Lohnschreiber bei dem Forstrevisions=
bureau, dem Hauptzollamt, den Stener-
und Rentämtern und den Vanamtern,
Kopisten und Botenmeister bei der Landesbank
einschließlich etwaiger Lohnschreiber,
Fleischsteuer-Einnehmer bei dem Schlachthof.
Unterbeamte.
Kanzleibolen bei dem Staatsministerium
schließhlich des Hausmanns und
Dilfsboten,
Hausmanner bei dem Gymnasium, dem Real-
gymnanum, dem Museum und dem Schullehrer=
semmar in Altenburg und dem Gymnasium in
Eisenberg,
Gendarmerie-Lberwachtmeister,
Hausmann und Bote bei dem Geuesungshaus
in Noda, Pfortner, Hauediener beim Kranken-
haus in Allenburg, Hausmann im Allercheim,
Diener bei dem Landratsamtern einschließlich der
Hilfsdiener,
ein-
etwaiger
Herzogliches Ministerium,
Abteilung für Justizan-
gelegenheilen.
Herzogliches Ministerium,
Abteilung der Finanzen.
In#sE Ministerium,
Abteilung des Zunern.
mindestens zur Hälste
beziehentlich ab-
wechselnd.
— Herzogliches Gesamtmini-
slerium.
— Herzogliches Ministerium,
Abteilung des Innern.
Herzogliches Ministerium,
Abteilung für Zustizan-
gelegenheiten.
Herjogliches Ministerium,
Ableilung der Finanzen.
l
—---—
— HerzoglichcöGesamtminis
sterium.
— Herzogliches Ministerium,
Abiteilung für Kultus—
angelegenheiten.
lpersogliches Ministerium,
1. Abteilung des Junern.
Diese Stellen mu dem
Vorbehalt, Anwar-
nachs solche Eielitn
zu ndertragen, edoch
hochstens bis zu
emimem Dritel der
Stellen.