Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

Sachsen-Altenburg. 
— 296 — 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter und Juhaber 
des Anstellungsscheins 
nicht ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfsang sie 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an die Be- 
werbungen zu richten ünd, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei der die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
  
Bemerkungen. 
  
XIII. Leriogtum Sachsen-Altenburg. 
Mittlere Beamte. 
Gerichtsvollzieher, 
Sportelbeamte bei den Steuer= und Rentämtern, 
Erpedienten bei dem Hauptzollamt und den Steuer- 
und Rentämtern, 
Inspektor und der demselben beigegebene Hilfs- 
arbeiter bei der Verwaltung des Amts= und 
Nachrichtsblatts, 
Anstaltskontrolleur und. Expedient bei dem Ge- 
nesungshause zu 
Expedienten bei den Landratsamtern. 
Kanzleibeamte. 
Mundierbeamte und Botenmeister einschließlich 
elwaiger Hilssschreiber bei Staats- 
ministerium und der Generalkommission, 
Schreiber und Hilfsschreiber beim Genesungs- 
hause zu Noda, Kopisten bei den Landrais- 
ämiern einschließlich der Lohnschreiber, 
Kopisten bei den Gerichten und der Staatsanwall- 
schaft einschließlich der Lohnschreiber, 
Burcauanfseher beim Hauptzollamt, Kopisten 
und Lohnschreiber bei dem Forstrevisions= 
bureau, dem Hauptzollamt, den Stener- 
und Rentämtern und den Vanamtern, 
Kopisten und Botenmeister bei der Landesbank 
einschließlich etwaiger Lohnschreiber, 
Fleischsteuer-Einnehmer bei dem Schlachthof. 
Unterbeamte. 
Kanzleibolen bei dem Staatsministerium 
schließhlich des Hausmanns und 
Dilfsboten, 
Hausmanner bei dem Gymnasium, dem Real- 
gymnanum, dem Museum und dem Schullehrer= 
semmar in Altenburg und dem Gymnasium in 
Eisenberg, 
Gendarmerie-Lberwachtmeister, 
Hausmann und Bote bei dem Geuesungshaus 
in Noda, Pfortner, Hauediener beim Kranken- 
haus in Allenburg, Hausmann im Allercheim, 
Diener bei dem Landratsamtern einschließlich der 
Hilfsdiener, 
ein- 
etwaiger 
Herzogliches Ministerium, 
Abteilung für Justizan- 
gelegenheilen. 
Herzogliches Ministerium, 
Abteilung der Finanzen. 
In#sE Ministerium, 
Abteilung des Zunern. 
mindestens zur Hälste 
beziehentlich ab- 
wechselnd. 
— Herzogliches Gesamtmini- 
slerium. 
— Herzogliches Ministerium, 
Abteilung des Innern. 
Herzogliches Ministerium, 
Abteilung für Zustizan- 
gelegenheiten. 
Herjogliches Ministerium, 
Ableilung der Finanzen. 
l 
—---— 
— HerzoglichcöGesamtminis 
sterium. 
— Herzogliches Ministerium, 
Abiteilung für Kultus— 
angelegenheiten. 
lpersogliches Ministerium, 
1. Abteilung des Junern. 
  
  
  
Diese Stellen mu dem 
Vorbehalt, Anwar- 
nachs solche Eielitn 
zu ndertragen, edoch 
hochstens bis zu 
emimem Dritel der 
Stellen.
	        
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