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Ventralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu betiehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen.
Berlin, Freitag, den 27. .t 1915. i l# 36.
Inhalt: 1. Aulgemein — Iulachen Anord
nungen zu der Kelammmachung Wes den Verkehr mit 3. Handels= und Gewerbewesen: W ziederholung der
Kraftinn#ermittei . . Seite 859 Anzeige der Bestände von Verbrauchszucker -
2. Zoll= und Steuerwesen: Festietzung der ohne Steuer- 4. Bonkwesen: Status der deutschen Notenbankten
zuschlag herstellbaren Bündwarenmengen für das Be- Juli 19955.
triebojiahr 19156166666 361
1. Allgemeine Verwaltungssachen.
Anordnungen
zu der Bekanntmachung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915
(Reichs-Gesetzbl. S. 399).
Zu § 4.
Der Eigentümer hat die Ware auf Verlangen der Bezugsvereinigung in Säcken zu versenden.
Die Säcke hat er mitzuliefern. Die Lieferung von Futtermitteln der Gruppen A und C kann auch
in Leihsäcken erfolgen, die der Eigentümer zu besorgen hat. Ansprüche gegen die Bezugsvereinigung
aus der Stellung von Leihsäcken entstehen nicht. Hat der Empfänger die vom Eigentümer leihweise
überlassenen Säcke binnen 4 Wochen nach Empfang der Ware nicht zurückgesandt, so hat er dem
Eigentümer als Ersatz für die Säcke 1 /¾ für den Zentner Futtermittel zu bezahlen. Olkuchen können
lose geliefert werden.
Zu §5.
Im Zeitpunkt des Gefahrüberganges hat der Eigentümer die Mengen, die er der Bezugs-
vereinigung liefern will, von seinen übrigen Beständen abzusondern. Er hat den Zustand, in dem sie
sich befinden, durch Sachverständige feststellen zu lassen, die von der Landwirtschaftskammer oder der
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