Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Anleitung 
zur Untersuchung von Baumöl zur Vergällung von Branntwein. 
1. Außere Beschaffenheit. Das Baumöl soll ein gelbes jettes Ol sein. 
2. Löslichkeit in Branntwein. 58 Baumöl sollen sich beim Erwärmen auf dem Wasser- 
bad in 15 g Branntwein von 99,5 Gewichtsprozent klar lösen. 
3. Gehalt an freier Säure. Werden 5 g Baumöl in einem neutralen Gemische von 15 cem 
Branntwein von mindestens 90 Gewichtoprozent znd 15 cem Ather gelöst und mit einigen Tropfen 
Phenolphtaleinlösung versetzt, so sollen zur Rotfärbung der Lösung nicht weniger als 5 und nicht mehr 
als 30 cem Zehntel-Normal--Kalilange nötig sein. 
4. Handels= und Gewerbewesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend Festsetzung von Einheitspreisen für guckerhaltige Juttermittel und Zuschläge dazu. 
Auf Grund von § 8 der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 25. September 
1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 614) bestimme ich: 
81. 
· Für die Abgabe zuckerhaltiger Futtermittel durch die Bezugsvereinigung der deutschen Land- 
wirte G.m. b. H. gelten bei Bestellungen auf prompte Lieferung vom 27. 
19. Dezember 1915 einschließlich die nachstehenden Einheitspreise für je 50 kg: 
ohne Sack 12,50./ 
Rohzucker-Erstprodukt 
Rohzucker-.Rachprodutt 
Trocenschuibel 
Biucershuibe nach dem Stenenschen Prihverfahren. 
Meelserockenschritel. 
thrrcher Rüben 
WL in mindestens ss 5% Zucer 
Haceliuelase nit mindestens ss r% Zuc 
d#elnela nit nindestens 10% Zua Z 
Torsuciase * mindeste is 25% Iu 
Torhilelasse * ninnde stens 371 20 70o 2 x 
Nohmelasse ohne Jüllmasse 
mit 
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ohne 
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ohne 
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mit 
ohne 
mit 
* 
13% 
11,50 
12,00 
8,00 
5%0 
11,. 
S,0 
September 1915 bis
	        
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