Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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2. Ist die wweisährige Frist bereits abgelaufen, so wird sie für einen Zeitraum wieder 
eröffnet, der der Zeit vom 1. August 1914 bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie abgelaufen 
ist, entspricht. Auf die neue Frist findet die Vergünstigung zu 1 Anwendung.“ 
Berlin, den 30. Oktober 1915. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Jahn. 
Verlin, Carl Heymanus Verlag. Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.