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8 2.
Die im § 2 der Bekanntmachung über die Herstellung von Süßigkeiten vom 30. Dezember 1915
vorgeschriebenen Erklärungen sind von den Schokolade-Herstellern bis spätestens 15. März 1916 unter
Benutzung der entsprechend abgeänderten Vordrucke der Anlagen I und II zu der Bekanntmachung
über die Herstellung von Süßigkeiten vom 30. Dezember 1915 abzugeben.
88.
Bei der Entscheidung über Beschwerden gegen die Festsetzungen der Zuckerzuteilungsstelle über
die Zuteilung von Zucker zur Herstellung von Schokolade tritt an die Stelle des Vertreters des
Verbandes Deutscher Keksfabrikanten im Beschwerdeausschuß ein weiterer Vertreter des Verbandes
Deutscher Schokoladefabrikanten.
84.
Zuwiderhandlungen werden gemäß 88Nr. 4 der Bundesratsverordnung vom 16. Dezember 1915
(Reichs-Gesetzbl. S. 821) mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis
bis zu drei Monaten bestraft.
Berlin, den 5
März 1916.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Kautz.
3. Polizei wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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a) Auf Grund des 8§ 39 des Strafgesetzbuchs.
1|Peter Gwozd, Ar-sgeboren am 25. März 1894 zu Dazschwerer DiebstahlsGroßherzoglich Mecklen- I1. Februar
beiter, browa, Bezirk Cieszanow, Galizien, (3 Jahre Zuchthaus, burgisches Ministerium 1916.
österreichischer Staatsangehöriger, laut Erkenntnis vom des Innern zu Schwerin
. 20.Februar1913), ,
2 Jakob Heustein, Ar-geboren am 24. Mai 1881 zu Tuchla, Raub (5 Jahre Zucht-Königlich Preußischer 26. Februar
beiter, Bezirk Jaroslau, Galizien, öster= haus, laut Erkennt- digi asprafident zu 1916.
reichischer Staatsangehöriger, mns 2. Mai] Lüneburg,
19119,
3 Karl Sieß, Metzger,geboren am 24. Dezember 1883 zuseinfacher Diebstahl Stadtmagistrat Strau-/19. November
Untermühl, Bezirk Rohrbach, Ober= im Rückfall in zwei bing, Bayern, 1915.
österreich, ortsangehörig zu Aschach, Fällen (3 Jahre
Bezirk Wels, ebenda, österreichischer Zuchthaus, laut Er-
Staatsangehöriger, enntnis vom 28. Ja-
nuar 1918),