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Ventralblatt M
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. April 1917.
Nr. 12.
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Inhalt: 1. Versicherungswesen: Beaufsichtigung privater 2. Post- und Telegraphenwesen: Anderung der Post-
Versicherungsunternehmungen durch die Landezbehörde « demmg vom Ss zweia s 6 "" vost
1. Versicherungswesen.
Bekanntmachung,
à
betressend die Beaufsichtigung privater Versichern
- durch die Landesbehörde.
t nehmungen
71.
Im Anschlust an meine Bekanntmachung vom 21. Februar 1916 bestimme ich auf Grund des
§ 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen,
daß bis auf weiteres der Verein katholischer Lehrer in Württemberg zu gegenseitiger Unterstützung bei
Feuerschaden an beweglichem Vermögen, obgleich er seinen Geschäftsbetrieb über das Gebiet des
Königreichs Württemberg hinaus erstreckt, durch die Königlich Württembergische Landesbehörde
beaufsichtigt wird.
Berlin, den 3. April 1917.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.