Metadaten : Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)

—  11  —

zur  Klage  geben,  so  soll  diese  Klage  im  Namen  der  Regierung,  an  die  sie  gerichtet
ist,  nach  den  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  bestehenden  Formen  gegen  die  Ver—
fasser  oder  Verleger  der  dadurch  betroffenen  Schrift  erledigt  werden.

C.  Gründung  einer  Zentraluntersuchungskommission.
Quelle:  Beschluß  der  Bundesversammlung  vom  20.  September  1819.

Fundort:  G.  v.  Meyer,  Corpus  juris  confoederationis  Germanicge  oder  vollständige  Sammlung  der  Quellen
des  deutschen  Bandesrechts  vom  Luneviller  Frieden  bis  zu  den  neuesten  Bundesgesetzen.  Ergänzt  und  fortgesetzt
von  H.  Zöpfl.  Frankfurt  a.  M.  1858—  69.  Bd.  2.  S.  99.

Art  1.  Innerhalb  14  Tagen,  von  der  Fassung  gegenwärtigen  Beschlusses
an  zu  rechnen,  versammelt  sich  in  der  Stadt  und  Bundesfestung  Mainz  eine  aus
sieben  Mitgliedern  mit  Einschluß  eines  Vorsitzenden  zusammengesetzte,  außerordentliche,
  von  dem  Bunde  ausgehende  Zentral-Untersuchungskommission.

Art  2.  Der  Zweck  dieser  Kommission  ist  gemeinschaftliche,  möglichst  gründliche
und  umfassende  Untersuchung  und  Feststellung  des  Tatbestandes,  des  Ursprungs
und  der  mannigfachen  Verzweigungen  der  gegen  die  bestehende  Verfassung  und
innere  Ruhe  sowohl  des  ganzen  Bundes,  als  einzelner  Bundesstaaten  gerichteten
revolutionären  Umtriebe  und  demagogischen  Verbindungen,  von  denen  nähere  und
entferntere  Indizien  bereits  vorliegen  oder  sich  in  dem  Laufe  der  Untersuchung
ergeben  möchten.

Art  6.  Sämtliche  Bundesglieder,  in  deren  Gebiet  bereits  Untersuchungen
eingeleitet  sind,  verpflichten  sich,  der  Zentral-Untersuchungskommission  unmittelbar
nach  ihrer  Konstituierung  die  Lokalbehörden  und  Kommissionen,  denen  sic  die
Untersuchung  anvertraut  haben,  anzuzeigen.

Die  Bundesglieder,  in  deren  Staaten  Untersuchungen  dieser  Art  noch  nicht
eingeleitet  sind,  jedoch  aber  noch  nötig  werden  sollten,  sind  verbunden,  auf  das
dieserwegen  von  der  Zentral-Untersuchungskommission  an  sie  gelangende  Ansinnen
sogleich  die  Untersuchung  vornehmen  zu  lassen  und  der  Zentralkommission  die
Behörde  namhaft  zu  machen,  der  sie  hierzu  den  Auftrag  erteilen.

7

Ziele  und  Bestrebungen  der  nationalen  Bewegung  nach  1815.
1820.

Quelle:  Rede  von  Karl  Hasel),  gehalten  am  Abend  des  18.  Oktober  auf
dem  Leipziger  Schlachtfelde.
Fundort:  Max  Schilling,  Quellenbuch  zur  Geschichte  der  Neuzeit.  4.  Auflage.  Berlin  1912.  S.  446—448.

Genossen,  Brüder,  Freunde!  —  Heut  vor  sieben  Jahren  ward  auf  diesen
Feldern  des  Vaterlandes  herrlichster  Sieg  erkämpft,  und  die  Tausende,  welche  des
Sieges  Opfer  wurden,  gingen  fröhlich  hinüber  zu  den  freien  Vätern;  denn  sie
starben  im  Gefühl,  zu  bluten  für  heilige  Dinge,  für  des  Vaterlandes  große  Zukunft
  über  ihren  Gräbern.  Und  ganz  Deutschland  schlug  in  einem  Herzen  empor
und  lag  auf  diesem  Hügel  mit  seinen  Fürsten  auf  den  Knieen  vor  dem  Herrn  des
Sieges  und  der  Freiheit,  schlug  in  einem  Herzen  empor  voll  Liebe,  Hoffnung  und
Vertrauen  auf  die  versprochene  Größe,  Freiheit  und  Einheit,  auf  die  Erfüllung

1)  Karl  Hase  (1800—1890),  der  berühmte  Jenenser  Kirchenhistoriker,  beteiligte  sich  als
Leipziger  und  Erlanger  Student  mit  Eifer  an  der  burschenschaftlichen  Bewegung.