Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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Königreich Bayern. 
Dem Steueramt Traunstein im Bezirke des Hauptzollamts Reichenhall ist die Vefugnis zur 
Erledigung von Verzeichnissen über Reisegepäck (5§ 22 E.Z.O.) beigelegt worden. 
Großherzogtum Hessen. 
Der Crtseinnehmerei Michelstadt im Bezirke des Hauptsteueramts Darmstadt ist die Befugnis 
beigelegt worden, Begleitscheine über zu vergällende Essigsäure, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß 
oder in Eisenbahntopfwagen eingeht, zu erledigen. · 
57“
	        
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