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Zentralblatt
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Berlin, Freitag, den 2. März 1917. ] Nr. 8.
XLV. Jahrgang.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme
von Zivilstandshandlungen; — Ernennung Seite 87 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Zoll= und Steuerwesen: Anderung des Musterd zum Reichsgebigeee: 88
Nriegsstenersollbuchgygygygyg 68
1. Konsulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Constantinopel beschäftigten Königlich Preußischen
Gerichtsassessor Fimmen ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit
§ 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in „Vertretung“ des General-
konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich
der unter dentschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und
Sterbefälle von solchen zu beurkunden. « ,
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Trygve Nissen zum
Konsul in Hammerfest zu ernennen geruht.