Camphausens Denkschrift vom 11. April. 225
sollten sie einfach annehmen. Es ließ sich voranssehen, daß dann die Verfassung
des Bundesstaates ungefähr der Frankfurter Verfassung einschließlich
der jetzt vom preußischen Ministerium für notwendig erklärten Anderungen
entsprechen werde. Mit den außerhalb des engeren Bundes bleibenden
Staaten, auch mit ÖHsterreich, sollte alsbald über die Ausgestaltung
des alten auf der Bundesakte von 1815 beruhenden Bundesverhältnisses
in Verhandlungen eingetreten werden.
Das von Camphausen vorgeschlagene Verfahren war zwar einfach, aber
gegenüber den Einzelstaaten recht gewaltsam, und hatte außerdem die Auflösung
der Frankfurter Versammlung in ihrem bisherigen Bestande und
das Festhalten der kleineren Regierungen an dem engeren Bunde,
auch nachdem die Nationalversammlung verschwunden sei, zur Voraussetzung.
Man sollte denken, daß den Ministern dabei von Anfang an
das Bedenken hätte kommen müssen, ob der König und die übrigen Regierungen
zu einem derartigen Verfahren zu gewinnen sein würden. Man
scheint aber nach dem Siege vom 3. April sich so sicher gefühlt zu haben, daß
niemand diese Frage aufwarf. Wenigstens bemerkt das Protokoll am Schlusse
nur lakonisch: „Die Mitglieder des Staaksministeriums erklärten sich mit den
Ansichten des Wirklichen Geheimen Rakes Camphausen im wesentlichen
einverstanden.“
Camphausen arbeiteke, um auch die genauere Durchführung seines
Manes festzulegen, eine Denkschrift aus, die am rr. April dem Ministerium
übergeben wurde.: Oarin wurde noch stärker betont, daß es für Preußen
darauf ankomme, dem deutschen Volke zu beweisen, daß, wenn das Werk
der deutschen Einigung scheitere, dies nicht infolge des Widerstrebens von
Preußen, sondern ungeachtet seiner fortwährend betätigten Bereitwilligkeit
geschehe. Es wurde ferner in Aussicht genommen, daß — eventuell nach
vorgängiger Sondierung einzelner befreundeker Regierungen — der König eine
Verordnung erlassen werde, wonach die Frankfurter Verfassung einem Volksund
Staatenhause, in der uns bekannten Zusammensetzung aus den beikretenden
Staaten gewählt, vorzulegen sei. Als Termin für den Jusammentritt
wurde der 31. Mai, als Ort Weimar oder Gotha in Aussicht genommen.
Die Einzelstaaten sollten in diesem Parlament durch Kommissare vertreten
sein, die der König auf Grund gemeinsamer Vorschläge der Regierungen,
falls solche erfolgten, zu ernennen habe. Diese Kommissare würden das Recht
haben, Anderungen der Verfassung vorzuschlagen, und zwar nur solche, für
1 Der oldenburgische Bevollmächtigte machte von Frankfurt aus Camphausen darauf
aufmerksam, daß wahrscheinlich weder die Regierungen noch die Abgeordneten auf sein
Projekt eingehen würden (8. April s. Beil. 78).
: Beilage 82.
Brandenburg, Unkersuchungen. 15