434 203. Die Statuten der Akademie vom 31. März 1838.
S 5.
Was B. die wissenschaftlichen Arbeiten und Unternehmungen
betrifft, so kann der erste Antrag dazu nur in der Klasse geschehen.
8 06.
Hat die Klasse einen solchen Antrag verworfen, so hat es damit sein Bewenden.
Genehmigt ihn die Klasse, so bringt sie ihn an den Ausschuls. Genehmigt
ihn dieser, so ist er bestimmt angenommen, und der Ausschufs
giebt dem Plenum darüber einen schriftlichen Bericht, worin er die Gründe seines
Entschlusses und namentlich darunter den Zustand der Kasse darlegt. Verwirft
der Ausschufs den Antrag der Klasse, so hat diese das Recht, an das Plenum zu
appelliren, und dasselbe entscheidet wie in $ 3 bestimmt worden.
$ 7-Der
Ausschufs besteht aus 9 Mitgliedern, nämlich (1—4) aus den vier Sekretaren,
(5—8) aus zweien Mitgliedern einer jeden Klasse, welche diese durch eine
Abstimmung erwählt, an welcher wenigstens zwei Drittheile ihrer Mitglieder Theil
nehmen, und zwar so, dals allemal das eine mit der einen, das andere mit der
andern von den in der Klasse vereinigten Wissenschaften sich vorzüglich beschäftist.
Das neunte Mitglied wählt das Plenum abwechselnd aus einer von beiden Klassen.
88.
Jede Klasse wählt überdies zwei Stellvertreter ihrer ordentlichen Mitglieder
des Geldverwendungs- Ausschusses ihrer Klasse, welche dieselben nötligen Falls
vertreten, nach derselben Regel wie die Mitglieder selbst.
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Jedes Jahr werden die fünf Mitglieder. so wie die Stellvertreter neu gewählt.
doch können die abgehenden wieder gewählt werden.
$ 10.
Der Ausschufs entscheidet nur durch mündliche Beratlung.
Sır.
Ein Beschlufs ist gültig. wenn von 8 oder 9 anwesenden Mitgliedern 6. von
7 anwesenden aber 5 demselben beigetreten sind. Bei einer geringern Anzahl von
Anwesenden kann die Versammlung nichts beschliefsen.
203.
(Vergl. Geschichte der Akademie S.781).
Statuten der Königlich Preufsischen Akademie der Wissenschaften
zu Berlin (31. März 1838).
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preufsen für Uns
und Unsere Nachkommen thun kund und geben hiermit Allen und Jeden, denen
es zu wissen nöthier ist, in Gnaden zu vernehmen.
Nachdem Wir aus einem von Unserem Minister der geistlichen, Unterrichts
und Medieinal-Angelegenheiten an Uns erstatteten Bericht die Überzeugung gewonnen
haben, dals die von Uns unter dem 245" Januar 1812 für Unsere Akademie
der Wissenschaften vollzogenen Statuten mehrerer, durch die Erfahrung als noth-