Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Erklärung. 
I. Art des Unternehmens sowie Betriebsart: 
II. Welche Zweigniederlassungen des Unternehmens werden im Inland betrieben und wo? 
III. Ist das Unternehmen während des ganzen Kalenderjahrs betrieben worden oder seit wann? 
b) Ist der Betrieb des Unternehmens vor Ablauf des Kalenderjahrs eingestellt worden und 
wann? 
IV. a) Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Entgelte, die in dem Betrieb einschließlich der inländischen 
Zweigniederlassungen vereinnahmt worden sind — auf die bewirkten Leistungen entfallen 
(nur bei Großhandelsbetrieben, nicht bei Ladengeschäften) —7 
  
  
Gesamtbetrag 
b) Welche Beträge entfallen hiervon: 
1. aus Umsätze von Lurusgegenständen der im § 8 
des Gesetzes bezeichneten Art, die bereits nach 
monatlichen Steuerabschnitten zur Besteuerung 
angemeldet worden sind (§ 16 Abs. 2 a. a. O.) 
oder für den Monat Dezember angemeldet werden, 
und zwar monatlich Januar 
Februar 
März 
April 
Mai. 
Juni 
Juli. 
August 
September 
Oktober 
November. 
Dezember. 
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