Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

(Noch Sekt) 
gorener Wein verstanden, dem durch Einkochen verdickter und baltbar 
gemachter Traubensaft zugesetzt ist. 
Griechischer Sekt mit einem Beingeistgehalte, von mehr als 200 8 
in 11 unterliegt der Verzollung wie Branntwe 
—, Trockenbeerwein, Schaumwein, s. Wein (Ziffer 1 und 7). 
18. In dem Stichwort „Sirup= ist die Ziffer 5 wie folgt zu fassen: 
5. Traubensirup (ohne oder mit Zuckerzusatz eingekochter oder sonst 
eingedickter Most von Trauben), weingeistfrei, auch entkeimt oder in 
luftdicht verschlossenen Behältnissen, neben der inneren Abgabe 
S. auch Rosinenextrakt und Sekt (griechischer). 
19. Das Stichwort „Traubensirup“ erhält folgende Fassung: · 
Traubensirup (ohne oder mit Zuckerzusatz eingekochter oder sonst 
eingedickter Most von Trauben), weingeistfrei, auch entkeimt oder in 
luftdicht verschlossenen Behältnissen, neben der inneren Abgabe 
S. auch Rosinenextrakt und Sekt (griechischer). 
20. Das Stichwort „Trübwein erhält folgende Fassung: 
  
  
181 
181 
  
  
Trübwein (Weintrüb, flüssiges, noch als Wein verwendbares Weingeläger), wie Wein. 
21. Das Stichwort „Wein= erhält folgende Fassung: 
1. Wein und frischer Most von Trauben, auch entkeimt C#: 
a) in Behältnissen bei einem Raumgehalte von 157 oder mehr: 
mit natürlichem Weingeistgehalte; frischer Most 
mit verstärktem Weingeistgehalte 
voker. M’ein misk einem Tleingeischehalte 2ron nscht mer als 2009 17 m 
frischer Mout zu rotem HVeine, quch enflieimf, in Fässern ocder Kessel- 
icagen zum lerschneiden unter Uberiuching ler Per- rendunq &G .. 
Marsaldicein, Porkteein #d Made#raucin, in Fässern oder- Tewee 
mit einem Heingeisthebalte ron nicht melr als 200 9 in 7 7 
anderer Wein mit einem Heingeial ehalte ron niekt mehr als 140)0 in 1 
und /wischer Tst, a#ch entteeimt, in Füssern ocker Kesseliragen 
b) in anderen Behältnissen: 
mit natürlichem Weingeistgehalte; frischer Most 
mit verstärktem Weingeistgehalte ... 
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und frischer AMoat, aueh entkeinit, in Hũianern 
Anmerkungen zu 1. 
. Neben den Zöllen der Aummer 180 sind die inneren Abgaben zu 
erheben (Anmerkung 1 zu 180). 
Wein zur Herstellung von e oder Wermutwein unter Zoll- 
sicherung (Anmerkung 2 zu 180). 
. Wein zur Herstellung von Lognar oder weiaefig unter Zousicherins 
(Ammerkung 3 zu 180. 
. Als Wein mit natürlichem Beingeistgehalte itt aller Wein mit einem 
Weingeistgehalte von nicht mehr als 140 g in 11. Als Wein mit ver- 
— 
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