Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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(Noch Wein) 
5. Obstwein: 
in Behältnissen bei einem Naumgehalte. von 157 oder mehr, 
neben der inneren Abgabe 183 24 
in Fässern ocder Kessellcaghgeen ... — rI 
in anderen Behältnissen, neben der inneren Abgabe. ... 183 75 
FässenI:: — L 
6. Reiswein (Sake): 
in Behältnissen. bei einem Raumgehalte von 157 oder mehr, 
neben der inneren Abgabe 183 24 
in anderen Behältnissen, neben der inneren Abgabe ... 183 75 
7. Schaumwein, neben der inneren Abgabe . 184 180 
S. dagegen Sekt, griechischer. 
Anmerkung zu 7. Als Schaumwein gelten alle Weine, Fruchtweine (Obst- 
und Beerenweine), weinhaltigen und fruchtweinhaltigen Getränke mit einem 
Weingeistgehalte von mehr als 10 g in 11, deren Kohlensäure beim Offnen 
der Wensihebsalte v unter Aufbrausen entweicht, auch Schaumwein aus 
Muskatwein oder ähnlichem Weine (Asti spumante. Moscato spumante, 
Nebbiolo iehumaantte, Refosco spumante und dergleichen). 
ie Schaumwein sind auch schäumende Getränke mit einem Wein- 
geisigehalee von mehr als 10 g in 11 zu behandeln, die zwar ohne Ver- 
wendung von Wein oder Fruchtwein, weinhaltigen oder fruchtweinhaltigen 
Getränken hergestellt sind, aber nach Aussehen oder Geschmack als Ersatz 
für Schaumwein dienen können (schaumwelnäynkiche Getränke). 
22. Die Anmerkung zum Stichwort „Weinhefe= erhält folgende Fassung: 
Anmerkung. Flüssige Weinhefe mit einem Weingeistgehalte von mehr als 
140 g in 17 ist wie Branntwein zu verzollen. 
  
  
23. In dem Stichwort „Weinmaisches ist der Zollsatz zu ändern von *244 in "404. Ferner sind 
daselbst in Abs. 1 der Anmerkung die Worte - Anmerkung zu Nr. 45 nebst der Klammer zu streichen. 
24. Das Stichwort „Weinschlempe erhält folgende Fassung: 
Weinschlempe: 
1. bei der Destillation von Wein verbliebener weingeistfreier Rück- 
stand, wie Wein. 
2. bei der Destillation von Weimmaische verbliebener weingeistfreier 
Rückstand (wie Weinmaische) ( . 45 10 
25. Das Stichwort -Weintrauben= ist wie folgt zu ändern und zu ergänzen: 
a) Ziffer 1 erhält folgende dasung: 
1. frisch (Taseltrauben) ...... 45 20 
in kigendhre ron einem eohgeeicie bis 5 4% einaehließlieh 
eingehend. ... ...... — r frei 
aus andere Weise eingelend ............ — r 1 
Anmerkungen. CBic. sicie bishier). 
2. Keltertrauben; Weinmaisch D 15 40 
Keller Aunbe n. — r 10 
  
  
S. auch Most na li- lreatobesbebnnn z# ieiwerbe. 
26. Das Stichwort -Weintrüb ist wie folgt zu fassen: 
Weintrüb (Weintrub, Weintruff, flüssiges, noch als Wein verwendbares Weingeläger), 
wie Wein.
	        
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