Muster 81.
Eingegangen den bten 19 (Ausführungsbestimmungen § 168)
Nr. des Anmeldungsbuchs.
(Amtsstempelabdruck)
Aufstellung
d.. zu
über sämtliche den bei ihr zur Uberwachung der Geschäftsführung bestellten Personen
(Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Grubenvorstandes usw.) für das Geschäftsjahr
vom ten 19 bis ien 19
gewährte Vergütungen.
Die Jahresverammlung sand statt
Die Jahresbilanz wurde festgestellt“ - · -ßß
*) Bemerkung. Die Aufstellung ist ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich gewährten
Vergütung spätestens am 10. Tage nach der Genehmigung der Jahresbilanz durch die Generalversammlung, bei
Gesellschaften mit beschränkter Haftung spätestens am 10. Tage nach der Feststellung der Jahresbilanz durch die Gesellschafter
der zuständigen Steuerstelle in doppelter Ausfertigung einzureichen.