Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Steuerhebebezirk Muster 4. 
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6. 
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S 
(Ausf. Best. § 37) 
Prauereirolle. 
Anleitung zum Gebrauch. 
. Für jede Brauerci ist einc besondere Abteilung anzulegen. Die Abteilungen sind mit fortlaufenden e die 
Rolle ist mit einem nach der Buchstabenfolge geordneten Namensverzeichnisse zu versehen. 
. Sobald die Nachweisung der Räume und Gefäße einer neu errichteten Brauerei bei der Hebestelle eingeht, trägt 
diese in die sofort zu eröffnende Abteilung der Rolle den Namen der Brauerei und ihres Inhabers sowie des etwa 
bestellten Vertreters (§ 16 der Bierst. Ausf. Best.) ein. Die Nummern, Benennungen und der Raumgehalt der Geräte 
werden auf Grund der vom Oberbeamten bescheinigten Anmeldung und der zugehörigen Vermessungsverhandlungen 
nachgetragen. 
. Beim Wechsel im Besitz ist der Name des bisherigen Besitzers mit roter Tinte zu durchstreichen, der Name des neuen 
Besitzers daueben oder darüber zu schreiben und das Namensverzeichnis zu berichtigen. 
. Anderungen der Räume und der Geräte werden auf Grund der bescheinigten Anderungsanzeigen und der Ver- 
messungsverhandlungen nachgetragen; dabei sind abgemeldete und geänderte RKäume und Geräte mit roter Tinte, 
und zwar so zu streichen, daß die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben. Die geänderten und neu hinzutretenden 
Räume und Geräte werden unter der letzten Eintragung nachgetragen. 
Soweit Betriebshandlungen nur in besonderen Räumen stattfinden dürfen und letztere genehmigungsflichtig sind, ist 
in Spalte 4 ein entsprechender Vermerk aufzunchmen. Die Aufstellung der Malgmühle und der vorhandenen Wagen 
ist gleichfalls in dieser Spalte anzugeben. Andere die steuerliche Behandlung der Brauerei betreffende Berhältnisse, 
J. B. der Eintritt eines Besitzwechsels, die etwaige wirtschaftliche Zusammengehörigkeit mit anderen Brauereien sind 
in Spalte 12 anzugeben. 
4 Wird eine Brauerei gänzlich abgemeldet, so ist dies in der Brauereirolle zu vermerken; die zugehörige Abteilung ist 
mit roter Tinte zu durchkreuzen und das Namensverzeichnis gu berichtigen. 
Bleiben zu Brauereizwecken geeignete Branpfannen zurück, so sind sie in einen Anhang der Brauereirolle 
zu übertragen.
	        
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